"Beweislastumkehr auch im Raumordnungsgesetz verankern"

TIROL/BEZIRK KITZBÜHEL (niko). Weiter auf ihrer Forderung nach "Beweislastumkehr" in Zusammenhang mit (illegalen) Freizeitwohnsitzen beharren FPÖ-LA Heribert Mariacher und Kitzbühels Stadtparteiobmann Alexander Gamper. Sie konkretisieren aber: "Die Beweislastumkehr ist zwar im Grundverkehrsgesetz enthalten, ist aber zahnlos; diese gehört auch im Raumordnungsgesetz verankert. Alle betreffenden Gesetze müssen novelliert werden, damit der Wildwuchs eingestellt wird."
Die Freiheitlichen verweisen auch auf eine bereits 2013 verfasste Petion der ARGE Bergdorf, die ähnliche Argumente festgehalten hatte. Der ÖVP (und den Grünen) wirft man vor, reformunwillig zu sein und "in der Frage des Ausverkaufs des Landes kapituliert" zu haben.
Von der Landes-ÖVP und der Behörde wird auf die bestehende Beweislastumkehr (Grundverkehrsgesetz) verwiesen.
Wie schon früher berichtet ist es allgemein schwierig, jenen Wohnungsbesitzern, die einen Hauptwohnsitz vorgeben, diesen als "illegalen" Zweitwohnsitz nachzuweisen. Zumeist werden Argumente wie "Arbeitswohnsitz" oder Kapitalanlage vorgebracht, um Vorwürfe eines illegalen Freizeitwohnsitzes zu entkräften.

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