Fieberbrunn: Tragstätt-Areal für Hotelansiedelung verkauft

Am "Areal Tragstätt" soll das Hotel gebaut werden.
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FIEBERBRUNN (niko). Der Fieberbrunner Gemeinderat hat nach jahrelangen Gesprächen mit verschiedenen Investoren und Interessenten (u. a. Hilton, wir berichteten mehrfach) nun einen Partner gefunden, mit dem die Entwicklung eines Hotelbetriebs der gehobenen Kategorie am Tragstätt-Areal gestartet werden kann.

Am 19. Juli wurde im Gemeinderat ein Kaufvertrag mit der Mladenov GmbH (Bulgarien) einstimmig beschlossen. "Nedko Mladenov ist seit Jahrzehnten im Bauingenieurswesen und in der Touristikbranche erfolgreich tätig und hat ausreichend Referenzen vorzuweisen, die uns davon überzeugt haben, mit ihm den richtigen Partner für die Entwicklung, die Errichtung und den Betrieb eines zukünftigen hochwertigen Hotels gefunden zu haben. Auch die Kontakte von Herrn Mladenov mit mehreren international renommierten Betreibern und deren Interesse und Absichtserklärungen haben zum positiven Beschluss des Gemeinderates beigetragen", so Bgm. Walter Astner.
"Herr Mladenov ist ein hoch interessanter Investor, der das Investment in der Familie behalten möchte", ergänzte Vize-Bgm. Wolfgang Schwaiger.
"Ich freue mich auf eine gemeinsame Weiterentwicklung des Projektes", so Astner.

Eckdaten / Areal, Vertrag

> Grundstück 34.249 und 3.820 m2, von Gemeinde erworben am 31. 7. 2009
> Sonderfläche Großbeherbergungsbetrieb, max 350 Betten, 160 Räume
> Kaufpreis 3,7 Mio. €, Bankgarantie nötig, Finanzierungsbestätigung für Hotelbau über 30 Mio. Euro nötig
> Hotel mit mindestens 4 Sternen Superior, Investitionskosten ca. 180.000 Euro/Raum
> Vorlage Entwurfsplanung verpflichtend bis 20. 12. 2018
> Mit Bauarbeiten muss binnen 12 Monaten nach Baubescheid begonnen werden
> Mit intern. renommierten Betreiber muss über mindestens 20 Jahre ein Pacht- bzw. Managementvertrag bis spät. 31. 5. 2020 abgeschlossen werden
> Gemeinde verpflichtet sich zur vollständigen Erschließung, Errichtung eines öffentl. Parkplatzes, eines Loipengebäudes und einer entsprechenden Zufahrtsstraße (samt event. Grundablösen)
> Gemeinde erhält Wiederkaufsrecht, wenn div. Vertragspunkte nicht erfüllt werden (3,2, 37 oder 4 Mio. €), und Vertragsrücktrittsrecht

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