Vereine werden steuerlich entlastet
WIEN/TIROL. Das Finanzministerium hat die neuen steuerlichen Entlastungen für Vereine präsentiert. Besonders für kleinere Vereinsfeste wurden neue Steuerregeln erlassen.
Um das ehrenamtliche Engagement zu unterstützen, wurden zusätzliche Erleichterungen für gemeinnützige Vereine eingeführt. Die neuen Regelungen gelten nur für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Vereine. Vor allem kleine Vereinsfeste sind somit steuerlich begünstigt bzw. umsatzsteuerbefreit. Erleichterungen gibt es für Vereinskantinen und große Vereinsfest bei der Körperschaftssteuer. NR Hermann Gahr zeigte sich erfreut über die Entlastung für die Vereine.
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