Sicher in den Urlaub
Worauf man im Urlaub mit dem Auto achten sollte

Für Tiere müssen im Ausland oftmals Tollwutimpfungen nachgewiesen oder sogar einen Tollwut-Antikörpertest vorgelegt werden. | Foto: Adobe Stock/Natallia Vintsik
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  • Für Tiere müssen im Ausland oftmals Tollwutimpfungen nachgewiesen oder sogar einen Tollwut-Antikörpertest vorgelegt werden.
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Wie man sicher ins Urlaubsland kommt und was man auf keinen Fall vergessen sollte, damit der Urlaub nicht im Nachhinein noch teurer wird.

KLAGENFURT. Mit den sommerlichen Temperaturen und beginnen nun endgültig die Reisen ans Meer. Doch was gilt es zu beachten, um sicher anzukommen, vor Ort keine Probleme zu bekommen und auch im Nachhinein keine Strafe zahlen zu müssen? Christoph Kronsteiner vom ÖAMTC Rechtsservice in Klagenfurt gibt Auskunft.

Übersicht:

"Verkehrsfallen" im Urlaubsland?

"In vielen italienischen Städten lauert mit einer "zona traffico limitato" eine "Verkehrsfalle", die insbesondere bei Touristen oft zuschnappt", so Kronsteiner. In solchen verkehrsberuhigten Zonen dürfen nur Fahrzeuge mit Einfahrtsgenehmigung fahren, wer sich nicht daran hält, zahlt eine Strafe ab 80 Euro aufwärts. In Kroatien gelten die Parkstrafen als Risiko: "Zahlreiche kroatische Städte beauftragen Unternehmen mit der Parkraumüberwachung, die dann die Parkstrafen zumeist über Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen mit erheblichen Aufschlägen an ausländische Lenker übermitteln", so der Experte.

Verjährung sehr unterschiedlich

Strafen aus dem Ausland können gut und gerne erst nach mehreren Jahren verjähren, von Land zu Land ändern sich die Zeiträume. Italienische Mautforderungen können so etwa bis zu zehn Jahre nach Vorfallszeitpunkt eingefordert werden, italienische Blitzer-Strafen verjähren nach 360 Tagen. In Slowenien und Kroatien gelten etwa Verjährungsfristen von fünf Jahren für die zivilrechtlichen Vertragsstrafen beim Falschparken.

Auto richtig ausrüsten

Nicht zu vergessen ist die Ausrüstung des Autos, die benötigt wird. "Ein gültiger Reisepass/Personalausweis, der Führerschein, die internationale Versicherungskarte sowie der Europäische Unfallbericht dürfen bei Fahrten ins Ausland nicht fehlen." Aber auch was technische Ausrüstung angeht, gibt es Unterschiede, nachlesbar auf der ÖAMTC-Homepage. In Slowenien und Kroatien beispielsweise muss ein Ersatzlampenset mitgeführt werden (ausgenommen sind Fahrzeuge mit LED-, Neon- oder Xenonlicht).

Reisevoraussetzungen für Haustiere

Der beste Freund des Menschen soll oftmals auch nicht vom Reiseziel fernbleiben müssen, Hunde kommen oft mit ins Ausland. Auch hier verstecken sich Regelungen und Gesetze, die zumindest für zusätzlichen Aufwand sorgen können. So müssen Tiere einen EU-Haustierausweis besitzen, in dem Tollwutimpfungen und Mikrochips eingetragen sind. "In einigen Ländern dürfen die letzten Tollwutimpfungen maximal 6 bis 12 Monate zurückliegen bzw. müssen sogar aktuelle Tollwut-Antikörpertest vorgelegt werden können", weiß Kronsteiner.

Vierbeiner richtig unterbringen

Die richtige Unterbringung im Auto ist ebenfalls sehr wichtig. "Die sicherste Transportvariante für einen Hund ist die Hundebox im Kofferraum. Dabei sollte unbedingt auf das Größenverhältnis zwischen Box und Hund geachtet werden." Mittels Brustgeschirr gesicherte Hunde können auch auf der Rückbank oder etwa in dessen Fußraum transportiert werden.

Der frühe Vogel steht nicht Stau

Um die Reise möglichst komfortabel und angenehm zu gestalten, empfiehlt der Experte einen ruhigen Start. "Früh am Morgen bzw. spät am Abend sind die Verkehrsmengen geringer, die Stauwahrscheinlichkeit niedriger." Dennoch sollte mach sich vor Reiseantritt über Alternativrouten zu möglichen Stauhotspots informieren und an Reisewochenenden Wartezeiten mit einrechnen. Damit ein Stau nicht problematisch wird, sollten genügend Getränke und Verpflegung mit an Bord sein, um auch mehrere Stunden überstehen zu können.

Unfall im Ausland – und jetzt?

Und was, wenns im Ausland kracht? "Wenn der Unfall selbst verursacht wurde, so muss man das seiner Versicherung melden, die kümmert sich dann um die Schadensabwicklung", so der Klagenfurter. Bei Fremdverschulden im Ausland ist die gegnerische Versicherung zuständig, für eine erleichterte Abwicklung gibt es in Österreich für solche Fälle Korrespondenzversicherungen. "Die Praxis zeigt jedoch, dass diese Abwicklungen zumeist längere Zeit andauern und mit einigen Hürden verbunden sind." Wichtig ist es daher, im Ausland immer einen Europäischen Unfallbericht sowie die Internationale Versicherungskarte mitzuführen.

Richtigen Schuhe wichtig

Ebenfalls oft Thema ist das richtige Schuhwerk für die Autofahrt. Flip-Flops mögen zwar schon Urlaubsfeeling auf der Hinfahrt vermitteln, empfehlenswert ist es jedoch nicht. Explizit verboten seien sie aber in den meisten Ländern nicht, es wird stattdessen darauf hingewiesen, dass jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug gewährleistet sein muss. Kronsteiner: "Ein Praxistest des ÖAMTC zeigt, dass bei Notbremsungen und plötzlichen Ausweichmanövern Flip-Flops die schlechtesten Ergebnisse liefern." Empfohlen für Autofahren, insbesondere bei längeren Strecken, ist geschlossenes Schuhwerk.

Weitere Informationen sowie Details zu den Vorschriften in den einzelnen Nachbarländern findet man auf der Homepage des ÖAMTC.

Für Tiere müssen im Ausland oftmals Tollwutimpfungen nachgewiesen oder sogar einen Tollwut-Antikörpertest vorgelegt werden. | Foto: Adobe Stock/Natallia Vintsik
Christoph Kronsteiner, ÖAMTC Rechtsservice: "Im Auslandsurlaub gilt es ganz besonders auf Verkehrszeichen zu achten, das kann sonst schnell teuer werden." | Foto: ÖAMTC Kärnten
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