Mietzinsbeihilfe
Grüne wollen Wohnraumförderrichtlinien in Wörgl angleichen

Die Wörgler Grünen, unter anderem auch Richard Götz, fordern nun die Stadt auf, die Wohnraumförderrichtlinien der Stadt Wörgl an die Tiroler Mietzins- und Annuitätenrichtlinien anzugleichen. Den Antrag dafür wollen sie im nächsten Gemeinderat am 5. November stellen.  | Foto: Fluckinger/BB Archiv
  • Die Wörgler Grünen, unter anderem auch Richard Götz, fordern nun die Stadt auf, die Wohnraumförderrichtlinien der Stadt Wörgl an die Tiroler Mietzins- und Annuitätenrichtlinien anzugleichen. Den Antrag dafür wollen sie im nächsten Gemeinderat am 5. November stellen.
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Einem Wahl-Wörgler aus Ghana verwehrte man 2019 die Mietzinsbeihilfe. Die Wörgler Grünen wollen nun bei der nächsten Gemeinderatssitzung einen Antrag zur Angleichung der Wohnraumförderrichtlinien der Stadt stellen. 

WÖRGL (red). 2019 wurde einem Mann aus Ghana, der zu diesem Zeitpunkt schon zwei Jahre in Wörgl lebte, die Mietzinsbeihilfe verwehrt. In der Grünen Fraktion klingelten die Alarmglocken und die Stadtgemeinde wurde schnell mit Diskriminierungsvorwürfen konfrontiert. Aber wer hat wirklich ein Recht auf Mietzinsbeihilfe? In den Wohnraumförderungsrichtlinien der Stadtgemeinde Wörgl von 2018 steht wortwörtlich geschrieben:

"Die Gewährung einer Mietzins- und Annuitätenbeihilfe kann nur an österreichische Staatsbürger oder Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaates erfolgen, welche am Tag der Antragstellung seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz in Wörgl haben. Diesem Personenkreis gleichzusetzen sind Personen, die insgesamt 15 Jahre mit Hauptwohnsitz in Wörgl wohnhaft sind bzw. waren.Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist der bestehende Hauptwohnsitz in Wörgl.
Für die Berechnung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe bzw. des Einkommens werden die jeweils gültigen Richtlinien über die Gewährung von Mietzins- und Annuitätenbeihilfen des Landes und die Vorschriften des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes herangezogen".

Rechtlich habe sich die Stadt Wörgl also nichts zu Schulden kommen lassen. Auch Bürgermeisterin Wechner wies damals die Anschuldigungen von sich und erklärte, dass sich dies mit Sicherheit nicht so zugetragen habe, wie es in der Presse dargestellt wurde. 

Falsche Auskunft 

Damals ging es um eine vermeintlich falsche Auskunft, ob wissentlich oder unwissentlich sei unklar, wie Richard Götz (Wörgler Grüne) sagt. Dem Mann aus Ghana habe man damals gesagt: „Für Ghana gibt’s nix" ehe er wieder weggeschickt wurde.

"Wenn es sich so zugetragen hat, dann war das falsch. Richtig ist, dass es unter bestimmten Voraussetzungen schon was gibt. Man hätte das Formular entgegennehmen müssen und dann je nach Richtlinien entscheiden",

so der Wörgler Gemeinderat Richard Götz. 

Antrag zur Angleichung 

In den Tiroler Mietzins- und Annuitätenrichtlinien steht, dass Österreichische Staatsbürger und ihnen im Sinne des Wohnbauförderungsgesetz 1991 gleichgestellte Personen Anspruch auf Beihilfe haben. In den Wörgler Wohnraumförderrichtlinien könne man diesen Abschnitt aber nicht finden.
Die Wörgler Grünen wollen beim nächsten Gemeinderat am 5. November einen Antrag stellen, welcher die Stadt Wörgl dazu auffordern soll, die Wohnraumförderrichtlinien an die Tiroler Mietzins- und Annuitätenrichtlinien anzugleichen.

Stellungnahme von Michael Mingler 

Für den Grünen Wohnsprecher im Tiroler Landtag, Michael Mingler, der die aktuelle Mietzinsbeihilfenrichtlinie selbst mitverhandelt hat, gibt es hier für die Stadt Wörgl eigentlich keine Wahl. "Ziel der neuen Mietzinsbeihilfenrichtlinien des Landes war es, die Vergabe der Mietzinsbeihilfe in ganz Tirol zu harmonisieren. Das betrifft sowohl die zweijährige Wartefrist, als auch den Kreis der Bezieher. Nicht umsonst übernimmt das Land achtzig Prozent der Kosten der Mietzinsbeihilfe. Dass hier eine Gemeinde ausschert und ihr eigenen Süppchen kocht, nur um eine Personengruppe zu diskriminieren, ist inakzeptabel", so Mingler, der Wörgls Bürgermeisterin Hedi Wechner auffordert, diese Haltung zu beenden. "Die andern 278 Gemeinden schaffen es schließlich auch, die Landes-Richtlinie anzuwenden. Sollte Wörgl hier weiterhin blockieren, muss sich das Land definitiv überlegen, hier härter durchzugreifen. Die achtzig Prozent Finanzierung von Landesseite nimmt Wörgl schließlich auch gerne", fuhr er weiter fort. 

Mietzinsbeihilfe blieb Wahl-Wörgler aus Ghana verwehrt

Weitere Infos zum Thema Wörgl finden Sie hier. 

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