UPDATE 2 Zwischenfall Niederau
Polizisten schossen Bewaffneten nieder – drohte zuvor mit Bombe in Innsbruck

Die Polizei sperrte den Einsatzort ab, im Hintergrund kämpfen Notarzt und Sanitäter um das Leben des betrunkenen Angreifers. | Foto: ZOOM.Tirol
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  • Die Polizei sperrte den Einsatzort ab, im Hintergrund kämpfen Notarzt und Sanitäter um das Leben des betrunkenen Angreifers.
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  • hochgeladen von Sebastian Noggler

Nach Bombendrohung in Innsbruck wurde das Handy des Anrufers in Oberau geortet, der fuhr derweil betrunken als Autostopper mit Waffe nach Niederau. Dort schoss er auf Polizisten, bevor diese ihn in Notwehr anschossen. Der mutmaßliche Täter musste reanimiert werden.

WILDSCHÖNAU/INNSBRUCK (nos/nida). Polizeieinsatz in Niederau: Eine Person wurde nahe der Tankstelle auf offener Straße angeschossen und später von Notarzt und Rettungskräften reanimiert. Die angeschossene Person wurde mittels Notarzthubschrauber vom Einsatzort ins Krankenhaus geflogen.

Bombendrohung kam aus Oberau

Walter Pupp, Leiter des Landeskriminalamt Tirol, erklärte gegenüber den BEZIRKSBLÄTTERN den aktuellen Wissensstand der Polizei: Gegen 19.20 Uhr kam es zu einer Bombendrohung gegen ein Innsbrucker Altstadtlokal, der Unbekannte meldete dies telefonisch bei der Bezirksleitzentrale in Kufstein. Daraufhin wurde das Handy des Anrufers gepeilt und konnte in Oberau geortet werden.
Inzwischen meldete sich ein weiterer Anrufer bei der Polizei, dass er soeben einen alkoholisierten Autostopper von Oberau nach Niederau gebracht habe, der Autostopper habe eine Waffe bei sich, so der Anrufer.

Betrunkener schoss auf Polizei – Polizei schoss zurück

Mehrere Polizeistreifen machten sich daraufhin auf den Weg zur Tankstelle nach Niederau, wo sie den Betrunkenen, einen 55-jährigen Österreicher, antrafen. Der Mann soll, so LKA-Leiter Pupp, mehreren Aufforderungen der Beamten nicht nachgekommen sein, habe diese bedroht und auch Schüsse abgefeuert. Daraufhin schossen die Beamten in Notwehr zurück und trafen den Mann in den Oberschenkel und den Unterbauch.

Der zu diesem Zeitpunkt noch unbekannte Täter wurde notärztlich versorgt werden. Er wurde ins Krankenhaus Kufstein geflogen, von dort in die Klinik Innsbruck überstellt und operiert. Lebensgefahr bestehe laut einer ersten Einschätzung der Ärzteschaft nicht, so die Polizei. Die Beamten blieben unverletzt. Die Durchsuchung der Räumlichkeiten des bedrohten Lokals in Innsbruck konnte mittlerweile abgeschlossen werden. Die Durchsuchung verlief negativ.

Amtsbekannter Kärntner (55)

Beim Täter soll es sich um einen 55-jährigen Kärntner handeln, der seit einigen Jahren in der Wildschönau lebt. Er sei bereits mehrfach, auch wegen Gewaltdelikten, auffällig geworden, so LKA-Leiter Pupp. Bei der von ihm gezogenen und zumindest zweimal abgefeuerten Waffe soll es sich um eine täuschend echte Gaspistole handeln.
Zum Motiv konnte die Exekutive noch keine Angaben machen, da der Mann aufgrund seiner Verletzungen noch nicht vernommen werden konnte.

Neue Details

Der Mann wurde von der Polizei aufgefordert, seine Hände herzuzeigen, woraufhin er aus 30-40 Metern Distanz in Richtung der Polizisten schoss. Die Polizei schoss aus Notwehr zurück: Es wurden sechs Schüsse abgefeuert, der Mann wurde im Oberschenkel und unteren Bauchbereich getroffen und sank zu Boden. Infolgedessen musste er reanimiert werden und wurde mit dem Hubschrauber zuerst in das Bezirkskrankenhaus Kufstein gebracht und danach in die Klinik in Innsbruck. Wie sich später herausstellte, gab es weder eine Bombe noch eine Geiselnahme.

Täter polizeibekannt

Beim Täter handelt es sich um einen polizeibekannten und bereits mehrfach vorbestraften 55-jährigen Kärntner, der seit einigen Jahren in der Wildschönau lebt. Des Weiteren besteht seit ein paar Jahren ein rechtskräftiges Waffenverbot gegen den Mann, das auch den Besitz einer Co2-Waffe verbietet.

Das Recht zu schweigen

Mittlerweile ist der 55-Jährige aus der Narkose aufgewacht, weigert sich aber mit der Polizei zu reden: „Der Beschuldigte redet derzeit nicht mit uns. Das ist auch sein gutes Recht. Das Verfahren wird demnach anhand der Sachbeweise geführt werden, sollte er auf sein Recht zu schweigen beharren“, so Walter Pupp.

Den Beitrag zur Bombendrohung gegen ein Innsbrucker Altstadtlokal finden Sie hier.

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