Schwerpunktkontrolle Fahrradverkehr in Kufstein

Wie bereits in der Vorwoche angekündigt führte das Bezirkspolizeikommando Kufstein gemeinsam mit der Polizeiinspektion Kufstein und dem Bezirksverkehrsdienst aufgrund der Verkehrsunfallentwicklung im Jahr 2013 (18 Verkehrsunfälle mit Verletzte) und deren Unfallursachenerforschung am 6. Mai in den Zeiten von 9 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr (Hauptunfallzeiten) einen Sonderschwerpunkt in Bezug auf den Fahrradverkehr in der Stadt Kufstein durch.

Die Kontrollen wurden von der Polizei sowohl stationär (Verkehrsposten) als auch mobil (mit Streifenfahrzeugen) durchgeführt.

Ein besonderes Augenmerk wurde bei diesen Kontrollen auf das Fahrverhalten der Radfahrer (Missachtung von Fahrverboten, Nichtanhalten bei Stopptafeln, Fahren auf Gehsteig, Durchfahren von ampelgeregelten Kreuzungen bei Gelb- bzw. Rotlicht, Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, Verhalten bei Schutzwegen, Personenbeförderung etc.) im Straßenverkehr und begleitend auch auf die Ausrüstung der Fahrräder gelegt. Das falsche Fahrverhalten von Radfahrer/-innen ist oft Hauptunfallursache für Verkehrsunfälle mit Personenschäden.

Es wurden unzählige Fahrräder mit deren Lenker kontrolliert, wobei sich die Übertretungen in Grenzen gehalten haben. Bei technischen Mängeln (Beleuchtung, Rückstrahler, etc) wurden die Lenker aufgefordert, den rechtmäßigen Zustand herstellen zu lassen. Bis auf wenige Ausnahmen wurden mit Abmahnungen vorgegangen.

Einige Radfahrer wurden auf ihr Fehlverhalten bezüglich Verhalten auf der Straße (Gehsteigbefahren, Nichtanhalten vor Schutzwegen, etc) hingewiesen und ebenfalls abgemahnt.

Grundsätzlich konnte aber festgestellt werden, dass sich doch der Großteil der Radfahrer an die entsprechenden Vorschriften hält und auch die Fahrräder waren durchwegs in einem technisch einwandfreien Zustand.

Appell der Polizei
Die Polizei richtet ihren Appell an die Radfahrer, sich bei ihren Fahrten entsprechend an die gesetzlichen Vorschriften im Straßenverkehr zu halten und insbesondere auch Rücksicht auf Fußgänger als schwächeren Verkehrsteilnehmer zu nehmen:
Ermöglichen Sie dem Fußgänger das ungehinderte und ungefährdete Überqueren des Schutzweges, indem sie vor dem Schutzweg anhalten
Benützen Sie für Fahrten keinesfalls den Gehsteig; bei einer Missachtung kann es zur Gefährdung von Fußgängern kommen

Fahren Sie nicht in eine Einbahn in die entgegensetzte Fahrtrichtung; bei Missachtung des Verbotes kann es zu gefährlichen Situationen mit anderen Verkehrsteilnehmern kommen, die die Einbahn vorschriftsmäßig befahren
Denken sie auch bei ihren Fahrten daran, dass ihr Fahrrad entsprechend ausgerüstet ist und erforderlichenfalls über eine funktionierende Lichtanlage verfügt.

Der Appell der Polizei richtet sich aber auch an die Autofahrer und Lenker von einspurigen Kraftfahrzeugen (MR/Moped) im Straßenverkehr verantwortungsbewusst unterwegs zu sein und dabei auf die Radfahrer entsprechend Rücksicht zu nehmen.

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