Gemeinderatssitzung
Baumschutzgesetz wird in Kufstein zum Politikum

Der Antrag zur Erlassung eines Tiroler Baumschutzgesetzes wurde von einigen Kufsteiner Mandataren auf unterschiedliche Weise interpretiert. | Foto: Christoph Klausner
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In der Kufsteiner Gemeinderatssitzung wurde über einen Antrag diskutiert, der den Tiroler Landtag zum Erlass eines Baumschutzgesetzes auffordert. Nach langem hin und her wurde die Entscheidung vertagt. 

Seit 2013 wird im Tiroler Landtag versucht, ein Baumschutzgesetz zu erarbeiten. Seit dem ist allerdings noch nicht viel passiert. Zwischenzeitlich befasst sich die Landesregierung mit der Frage, ob es ein eigenes Baumschutzgesetz brauche, oder ob der Schutz der Bäume im Naturschutzgesetz mit aufgenommen werden sollte. Für Kufsteins Umweltreferent Stefan Hohenauer (Die Parteifreien) ist die Sachlage klar: Es braucht ein Baumschutzgesetz, wie es beispielsweise Wien seit 1973 oder Salzburg seit 1992 hat. Nur auf dieser rechtlichen Grundlage könne Kufstein eine Baumschutzverordnung erlassen. Ergänzende Regelungen im Naturschutz seien kein "gangbarer Weg". Daher wurde am Mittwoch, den 17. November in der Kufsteiner Gemeinderatssitzung der Antrag auf die Erlassung eines solchen Gesetzes den Mandataren zur Abstimmung vorgelegt.

Die Details zum Antrag

In dem Antrag stand, dass "der Baumbestand im Land Tirol nach den Bestimmungen des Gesetzes geschützt wird, ohne Rücksicht darauf, ob sich die Bäume auf öffentlichem oder privatem Grund befinden. Der schützenswerte Baumbestandist zu definieren, Erhaltungspflichten des Grundeigentümers zu normieren, verbotene Eingriffe zu definieren und eine Bewilligungspflicht für das Entfernen von Bäumen festzusetzen, bei der jene Gründe definiert werden, die im Einzelfall eine solche Bewilligung ermöglichen."

(K)ein Eingriff ins Eigentum

Für die Volkspartei rund um Hannes Rauch ging der vorliegende Antrag vorerst zu weit. Dadurch könnten Eingriffe in privates Eigentum vorgenommen werden. Walter Thaler (Team Walter Thaler/GKL) fuhr fort: "Für private Flächen ist das ein No-Go. Wenn ich meinen Apfelbaum weghaben will, dann müsste ich ja fragen ob ich das darf, und das kann es nicht sein". Dem entgegnete Horst Steiner, dass es ausschließlich um seltene oder alte Bäume ginge, mit einem gewissen Stammumfang. Das Thema werde jetzt hochgeschaukelt. Bgm. Martin Krumschnabel versuchte ebenfalls aufzuklären. Es gehe nicht um den privaten "Häuslbauer", sondern auch um Bauträgergesellschaften, die sehr oft auf privaten, nicht-öffentlichen Flächen tätig sind. Im Gesetz solle verankert werden, ab welcher Dicke ein Baum schützenswert sei, und unter welchen Umständen ein Baum auch entfernt werden kann. Sonst habe die Stadt keine Handhabe. "Kein Mensch will irgendjemanden daran hindern, seinen privaten Apfelbaum umzuschneiden", so Bgm. Krumschnabel. Die städtische Bäume seien bereits im Baumschutzkataster geschützt, jetzt gehe es um den nächsten Schritt.

Gemeinsame Sprache wiederfinden

"Wir sind noch soweit weg von Gesetzen, die klären welchen Bäumen wir umschneiden dürfen und welchen nicht, es geht jetzt nur um die rechtliche Grundlage", bekräftigt Umweltreferent Hohenauer. VP-GR Richard Salzburger übte ebenfalls Kritik an dem Antrag, da dieser viele Unklarheiten aufwerfe. Allerdings könnten diese ausgeräumt und wieder zu einer gemeinsamen Sprache gefunden werden. Daher würde eine Aufschiebung von Vorteil sein. Bgm. Krumschnabel konnte dem etwas abgewinnen. Daher wurde der Antrag nach Abstimmung von der Tagesordnung genommen. Bei der nächsten Sitzung wird dann tatsächlich darüber entschieden. (red)

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