Neues Wohnbaugesetz soll Mieter entlasten

Das neue Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten | Foto: pixabay
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Eine gleichmäßige Mietzinsbelastung, die Förderung durch Sanierungskreditmittel, Eigenmittelersatzdarlehen für Nachmieter und Fördermodell zur Altbestandsanierung sind die Eckpunkte des neuen Gesetzes. „Das neue Gesetz, das noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten soll, soll nicht nur finanzielle Erleichterungen für die MieterInnen bringen, sondern auch dem Bürokratieabbau dienen und gleichzeitig die Bauwirtschaft im Land ankurbeln“, so Landeshauptmann Peter Kaiser.

Finanzielle Entlastungen

Drohende Mietbelastungen durch die Erhöhung des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages wurden durch Verhandlungen von Wohnbaureferentin Gaby Schaunig abgewandt. "Bei einer 65 Quadratmeter-Wohnung beträgt die Ersparnis gegenüber der geplanten Anhebung jährlich rund 187 Euro", so Kaiser.

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