"Steibl-Urteil"
Aufsichtsrat des TVB Paznaun - Ischgl bestätigt Berufungsverfahren
Nach dem umstrittenen Steibl-Urteil geht der arbeitsrechtliche Rechtsstreit in die nächste Runde. Der Aufsichtsrat des TVB Paznaun – Ischgl beschloss in Berufung zu gehen. Zugleich wird der langjährige Marketing-Geschäftsführer Andreas Steibl vom Dienst freigestellt.
ISCHGL, PAZNAUN. Der ehemalige Marketing-Geschäftsführer Andreas Steibl hatte gegen die Kündigung geklagt. Das Landesgericht Innsbruck ist seiner Kündigungsanfechtung gefolgt. Der Tourismusverband Paznaun-Ischgl muss ihn nun wieder einstellen. Steibl selbst will definitiv in seinen alten Job zurückkehren.
Richtungsweisende Rechtssache
Der Aufsichtsrat des Tourismusverbandes Paznaun - Ischgl folgt in der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mit dem ehemaligen Marketing-Geschäftsführer Andreas Steibl der Empfehlung des auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsvertreters Dr. Peter Klaunzer und kündigt ein Berufungsverfahren an.
In der heutigen Sitzung vom 26. April 2023 wurde entschieden, diese
"richtungsweisende Rechtssache ausjudizieren zu lassen".
Zudem wurde seitens des Aufsichtsrats bestätigt, dass Andreas Steibl bis auf Widerruf vom Dienst freigestellt bleibt.
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