Testpflichtzone Tirol
CoV-Ausreisekontrollen am Arlberg bis 3. März verlängert
ST. ANTON, PETTNEU, ARLBERG (otko). Die Virusvariantenverordnung des Bundes wird für weitere zehn Tage verlängert und gilt nun bis 3. März 2021. Alle Ausreisenden aus Tirol werden beim Arlbergtunnel und auf der Passhöhe sowie in den Zügen von der Polizei und vom Bundesheer streng kontrolliert. Wer keinen negativen Corona-Test hat, darf nicht ausreisen.
Ausreise aus Nordtirol nur mit negativem Test
Seit 12. Februar, 0:00 Uhr laufen die strengen Ausreisekontrollen. Personen, die sich in Nordtirol aufhalten, dürfen demnach die Tiroler Grenzen nur überschreiten, wenn sie einen negativen Corona-Test (PCR oder Antigen) vorweisen, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf. Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sind von der Bundesverordnung ausgenommen. Damit soll weitere Ausbreitung der südafrikanischen Virus-Mutation verhindert werden. Die Virusvariantenverordnung des Bundes galt vorerst bis 21. Februar.
Virusvariantenverordnung für zehn Tage verlängert
Wer aus dem Bezirk Landeck nach Vorarlberg reist, wird bei der Mautstelle St. Jakob im Vorfeld des Arlbergtunnels (S 16 Arlbergschnellstraße) bzw. auf den Arlbergpass (B 197 Arlberpassstraße) von der Polizei bzw. vom Bundesheer (Militärpolizei) kontrolliert. Für all jene, die keinen aktuellen negativen Corona-Test bei sich haben, besteht die Möglichkeit sich beim Schwimmbad in Pettneu am Arlberg testen zu lassen. Dort steht ein mobiler Testbus des Landes mit medizinischem Personal des Bundesheeres bereit.
Auch in den Zügen auf der Arlbergbahn gibt es Kontrollen. Die BeamtInnen steigen dabei in am Bahnhof Landeck-Zams zu. Wem die Ausreise verweigert wird, der muss den Zug am Bahnhof St. Anton am Arlberg verlassen.
Das Gesundheitsministerium hat das Land Tirol gestern (19. Februar) darüber informiert, dass die Virusvariantenverordnung für weitere zehn Tage verlängert wird. Die Verordnung gilt nun vorläufig bis zum 3. März 2021, heißt es in einer Aussendung des Landes.
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