Landesgericht Innsbruck
Fortführungsantrag in der Causa Ischgl zurückgewiesen
Der Drei-Richtersenat des Landesgerichtes Innsbruck hat nach eingehender Prüfung dem Fortführungsantrag in der Causa Ischgl keine Folge gegeben und ihn teilweise zurückgewiesen. Dieser sei teilweise aus formellen Gründen unzulässig und andererseits unbegründet. Damit bliebt es dabei, dass es keine strafrechtlichen Ermittlungen gibt.
ISCHGL. Während in Ischgl die Skisaison derzeit auf Hochtouren und gibt es in der Causa Ischgl in Sachen gerichtlicher Aufarbeitung wieder Neuigkeiten.
Ende November 2022 hatte die Staatsanwaltschaft Innsbruck die strafrechtlichen Ermittlungen eingestellt. Ins Visier der Anklagebehörde waren Landesamtsdirektor Herbert Forster, BH Markus Maaß und der Ischgler Bgm. Werner Kurz sowie zwei Mitarbeiter der BH Landeck geraten. "Es gebe keine Beweise dafür, dass "jemand etwas schuldhaft getan hätte, das zu einer Erhöhung der Ansteckungsgefahr geführt hätte", hieß es in der Begründung. Der Verbraucherschutzverein (VSV) brachte jedoch einen Fortführungantrag ein – MeinBezirk.at berichtete.
Ermittlungen in Causa Ischgl endgültig eingestellt
"Der Drei-Richtersenat des Landesgerichts Innsbruck hat dem Fortführungsantrag in der Causa Ischgl keine Folge gegeben und ihn teilweise zurückgewiesen. In einer über 400-Seiten starken Entscheidung gelangte das Gericht nach eingehendster Prüfung der 31 Bände des Ermittlungsakts zum Ergebnis, dass der Fortführungsantrag der 51 Opfer einerseits teilweise aus formellen Gründen unzulässig und andererseits unbegründet ist",
heißt es am 31. März in einer Aussendung der Medienstelle des Landesgerichtes Innsbruck.
Einstellung des Verfahrens nicht zu beanstanden
Zum einen seien die Fortführungswerber:innen teilweise nicht berechtigt, einen solchen Antrag zu stellen. Zum Anderen sei die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Innsbruck, das Verfahren einzustellen, nicht zu beanstanden.
"Die Prüfung durch den Senat stand unter dem Aspekt, dass es sich nur um eine Missbrauchskontrolle handelt; eine eigene Beweiswürdigung der Ermittlungsergebnisse, wie sie die Staatsanwaltschaft anstellt, ist bei dieser Prüfung nicht vorgesehen. Es gibt auch keine gesetzliche Grundlage, dass der Senat Ermittlungen gegen andere Personen, als jene, gegen die die Staatsanwaltschaft ermittelt hat, anordnen könnte",
heißt es in der Begründung. Kritik an der Entscheidung kommt hingegen vom Verbraucherschutzverein (VSV) – MeinBezirk.at berichtete.
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