„Gipslöcher“ in Lech
LR Rauch: „Fehler korrigiert, Schutzgebiet wieder vollständig“
LECH. Die Verordnung über Naturschutzgebiet „Gipslöcher“ in Lech wieder in Stammfassung erlassen. Der Verfassungsgerichtshof hatte vor kurzem aufgrund von Gesetzeswidrigkeiten die Änderungsverordnung aufgehoben.
Stammfassung wiederhergestellt
Die kürzliche Aufhebung der Änderungsverordnung des Naturschutzgebietes „Gipslöcher“ aus dem Jahr 2019 durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat zur Folge, dass die Verordnung des Schutzgebietes Gipslöcher in seiner Stammfassung aus dem Jahr 2011 wieder in Kraft gesetzt werden muss, um das Gebiet vor Nutzungsdruck zu schützen.
„Heute wurde einstimmig in der Landesregierung die Verordnung über das Naturschutzgebiet Gipslöcher in Lech in seiner Stammfassung aus dem Jahr 2011 wieder in Kraft gesetzt“,
berichtete der Grüne Vorarlberger Umweltlandesrat Johannes Rauch am 8. Februar:
„Damit wurde der Fehler nun vollständig korrigiert.“
Schutzgebiet wurde 2019 verkleinert
Das Naturschutzgebiet „Gipslöcher“ im Gemeindegebiet Lech besteht seit dem Jahr 1988. 2011 wurde das Gebiet geringfügig vergrößert. 2019 wurde aus Anlass eines geplanten Skiftprojektes eine Anpassung des Schutzgebietes vorgenommen, indem eine Fläche von rund 900 vom Quadratmeter Schutzgebiet ausgenommen wurde.
Mit Erkenntnis vom 15. Dezember 2021 hat der Verfassungsgerichtshof diese Änderungsverordnung aufgrund von Gesetzeswidrigkeiten aufgehoben. Mit dem Beschluss wird das Naturschutzgebiet wieder in den Grenzen der Verordnung aus dem Jahr 2011 erlassen.
Mehr News aus dem Bezirk Landeck: Nachrichten Bezirk Landeck
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.