Berufungsverfahren
TVB Paznaun-Ischgl stellt Andreas Steibl dienstfrei
Nach dem "Steibl-Urteil": Der Aufsichtsrat des TVB Paznaun – Ischgl beschloss in Berufung zu gehen. Die richtungsweisende Rechtssache soll ausjudiziert werden. Zugleich wurde der ehemalige Marketing-Geschäftsführer dienstfrei gestellt.
ISCHGL, PAZNAUN (otko). Die juristische Auseinandersetzung zwischen dem Tourismusverband Paznaun-Ischgl und dem ehemaligen Marketing-Geschäftsführer Andreas Steibl geht in die nächste Runde. Nach 18 Jahren an der Spitze des mächtigen Verbandes wurde Steibl im Herbst 2021 gekündigt, worauf dieser geklagt hatte. Als das "Gesicht Ischgls", das eng mit dieser Marke verknüpft sei, würde er keinen adäquaten Job in einem anderen Tourismusverband mehr bekommen, lautete Steibls Argumentation in dem Arbeitsprozess. Das Landesgericht Innsbruck ist seiner Kündigungsanfechtung gefolgt. Laut dem Urteil von Anfang April muss der TVB Paznaun-Ischgl ihn nun wieder einstellen. Steibl selbst will definitiv in seinen alten Job zurückkehren.
Rechtssache richtungsweisend
Nachdem der Vorstand des TVB Paznaun-Ischgl bereits eine Berufung gegen das Urteil angekündigt hat, tagte in dieser Sache am 26. April der Aufsichtsrat in Ischgl.
"Der Tourismusverband Paznaun-Ischgl folgt in der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mit dem ehemaligen Marketing-Geschäftsführer Andreas Steibl der Empfehlung des auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsvertreters Dr. Peter Klaunzer und kündigt ein Berufungsverfahren an. In der heutigen Sitzung wurde entschieden, diese richtungsweisende Rechtssache ausjudizieren zu lassen. Zudem wurde seitens des Aufsichtsrats bestätigt, dass Andreas Steibl bis auf Widerruf vom Dienst freigestellt bleibt",
heißt es dazu in einer knappen Aussendung.
Aufsichtsrat: Eindeutiger Mehrheitsbeschluss
Auf Nachfrage der BezirksBlätter präzisiert TVB-Obmann Alexander von der Thannen:
"Die Abstimmung im Aufsichtsrat ist rechtskonform verlaufen und es gibt einen eindeutigen Mehrheitsbeschluss. Es wurde bei der Sitzung über alles diskutiert. Unser Anwalt hat uns empfohlen, Steibl freizustellen. Laut dem derzeit rechtskräftigen Urteil hat der TVB das Gehalt zu bezahlen, es gibt aber einen Rückforderungsvorbehalt."
Laut dem TVB-Obmann könne man das Urteil auch aufgrund von "Verfahrensmängeln" aber nicht so stehen lassen. "Es gehört auch auf Empfehlung der Wirtschaftskammer ausjudiziert."
Steibl ist für Arbeit motiviert
Mit der Freistellung muss Andreas Steibl weiter in der Warteposition verharren und das Thema aussitzen.
"Ich bin motiviert und bereit für die Arbeit. Ich würde mich freuen, gemeinsam etwas für die Marke Ischgl – einer der strahlkräftigsten Marken – zu tun. Ich würde bei der Arbeit an der Markenbildung gerne auch meine starke Erfahrung und Expertise der letzten 18 Jahre einbringen",
betont Steibl.
"Ein bedenkliches Urteil"
Wenig Freude mit der ganzen Entwicklung haben die beiden ebenfalls bei der Aufsichtsratssitzung anwesenden Bürgermeister von Kappl und Galtür. Für Helmut Ladner ist es ein nicht verständliches Urteil, wobei jetzt die nächste Instanz entscheidet.
Für Hermann Huber ist es dramatisch, dass es so weit kommen musste und sich der Fokus von ganz Tirol darauf richtet.
"Sollte solch ein bedenkliches Urteil positiv ausgehen, dann stellt sich auch anderen Unternehmen die Frage, was mit Mitarbeitern in leitenden Positionen tun. Das hat nichts persönlich mit Steibl zu tun. Es ist eine komplizierte und verzwickte Sache. Dieses Urteil kann so nicht zur Kenntnis genommen werden."
Sauer stoßen dem Galtürer Dorfchef auch die Aussagen Steibls auf, der sich als "Gesicht Ischgls" bezeichnet.
"Als Geschäftsführer und als Gesicht wäre er all die Jahre auch für die anderen drei Orte – Galtür, Kappl und See – zuständig gewesen",
zeigt sich Huber verärgert.
LH Mattle hält sich heraus
Der aus Galtür stammende LH Anton Mattle gibt sich in seinem Kommentar diplomatisch:
"Die Alltagsarbeit darf nicht darunter leiden und das arbeitsrechtliche Problem gehört sauber gelöst. Schön wäre eine Einigung vor Ort gewesen. Ansonsten halte ich mich aus der Sache heraus."
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