Schönwieser Mandatar
Peter Raggl neuer Vizepräsident des Bundesrates
SCHÖNWIES, WIEN. Mit 1. Jänner 2021 durfte Peter Raggl aus Schönwies das Amt des Vizepräsidenten im Bundesrat in Wien übernehmen. Der 52-Jährige wurde im Dezember aus dem 61-köpfigen Bundesrat in dieses Amt gewählt.
Ehre und Verantwortung
„Für ist es eine große Ehre aber gleichzeitig auch Verantwortung und Herausforderung, dass ich in der zweiten gesetzgebenden Kammer unseres Staates, nämlich im Bundesrat, das Amt des Vizepräsidenten übernehmen darf“,
übernimmt der Schönwieser Mandatar Peter Raggl demütig das Amt.
Die wichtigsten Aufgaben des Vizepräsidenten sind die Planung und die Vorbereitung der Bundesratsausschüsse sowie der Bundesratssitzungen gemeinsam mit dem Präsidenten und einer weiteren Vizepräsidentin. Der Präsident sowie die beiden Vizepräsidenten haben auch die große Verantwortung abwechselnd die Sitzungsführung bei den Bundesratssitzungen zu leiten und damit für eine reibungslosen und störungsfreien Ablauf der Sitzungen zu sorgen.
Der Bundesrat hat die primäre Aufgabe die Interessen der Bundesländer im Prozess der Bundesgesetzgebung zu vertreten. Die Bundesräte werden ja nicht, so wie die Nationalräte gewählt, sondern werden von den jeweiligen Landtagen im Anschluss an die Landtagswahlen entsandt. Raggl darf Tirol seit knapp drei Jahren in der Länderkammer vertreten.
Interessen des ländlichen Raums vertreten
Häufig wird die Notwendigkeit der zweiten Kammer, des Bundesrates hinterfragt. Dazu Raggl: „Von 27 EU Staaten haben 14 Staaten gleich wie in Österreich ein Zweikammersystem. Dieses System sieht unsere Bundesverfassung seit nunmehr genau hundert Jahren so vor. Der Bundesrat versucht auch selbst Themen zu setzen, insbesondere, wenn es um die Förderung der Interessen des ländlichen Raums geht“, so Raggl, der als Bauernbunddirektor von Tirol nicht nur bäuerliche, sondern auch die Themen der Menschen im ländlichen Raum im Bundesrat fokussiert.
„Der Bundesrat wird derzeit außergewöhnlich oft in den Medien genannt und spielt jetzt gerade in der Coronakrise eine entscheidende Rolle“, so Raggl. „Dies rührt daher, weil die Schwarz-grüne Regierungskoalition zwar im Nationalrat über eine Mehrheit verfügt. Im Bundesrat ist diese Mehrheit nicht gegeben. Von den 61 Bundesräten gehören 30 Mandatare der ÖVP/Grünen Koalition an, 30 Mandatare stellen SPÖ und FPÖ und seit der vergangen Wienwahl stellen erstmals die NEOS einen Bundesrat.“
Der Bundesrat kann Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates, welche in die Kompetenzen der Länder eingreifen ablehnen und damit zur Gänze verhindern. In den übrigen Fällen hat der Bundesrat lediglich ein Einspruchsrecht, das aufschiebende Wirkung erzielt und mit einem Beharrungsbeschluss des Nationalrates übergangen werden kann.
Raggl im zweiten Halbjahr Bundesratspräsident
Im zweiten Halbjahr 2021 wird Tirol im halbjährlichen Turnus den Präsidenten des Bundesrates, formell eines der höchsten Ämter in unserer Republik besetzen. Für die Besetzung des Präsidenten hat das Land Tirol ebenfalls Peter Raggl vorgeschlagen.
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