INN.GEFAHR

Wenn alle KW- Projekte im Tiroler Oberland realisiert sind, dann sieht die Zukunft der Outdooranbieter so triste aus wie hier im Bild! © Ing. Günter Kramarcsik
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  • Wenn alle KW- Projekte im Tiroler Oberland realisiert sind, dann sieht die Zukunft der Outdooranbieter so triste aus wie hier im Bild! © Ing. Günter Kramarcsik
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Fakten zum geplanten Innkraftwerk Imst – Haiming und zur UVP eingereichtes Projekt:


Die TIWAG räumt selbst ein, dass bei Berücksichtigung der vorgeschlagenen Regelungen für die Outdoor- Betriebe das angegebene Regelarbeitsvermögen (RAV mit 270 bzw. 300 GWh) dieses Kraftwerks nicht erreicht werden kann. Das RAV sinkt in diesem Fall dramatisch.


Der Vorschlag der TIWAG sieht derzeit so aus:


Ein Schwall/Sunkbetrieb ist überwiegend für die gesamte Wildwassersaison (aber ohne Oktober - dieser entfällt zur Gänze) vorgesehen. Die TIWAG will den Wildwassersportlern eine Mindestwasserfracht von 80 m³/s garantieren. Auf den 1. Blick schaut es durchaus danach aus, dass man dieser Branche das notwendige Wasser nicht abgraben will. Auf den 2. Blick stellt sich dieses Angebot auf Grund der nachfolgenden Fakten als nicht annehmbar heraus.

Dem Beispiel für den Monat September kann man entnehmen:

• Basiswasserfracht 20 m³/s (= Restwasser für den Inn?)

• Im Vergleich dazu führt der Inn im 5- Jahresmittel beim Pegel Imst Bahnhof eine Wassermenge von 115 m³/s und in Magerbach (Haiming) 154 m³/s (im September).

• Die TIWAG garantiert mind. 80 m³/s auf festgelegte Befahrungszeiten. Der von der TIWAG beauftragte SV Werner Bein stellte in seinem Gutachten dazu abschließend fest:
„Nach Ausleitung und Rückführung des der Ötztaler Ache entnommenen Wassers über das KW Imst in den Inn wird dieses Wasser bereits ab Beginn der Imster Schlucht zur Verfügung stehen. Damit kann eine Verbesserung der Situation eintreten und somit auch in diesem Abschnitt Verhältnisse im MQ Bereich (Anmerkung: MQ = Mittelwassermenge) ermöglichen, die aktuell nur bei entsprechendem Zufluss aus dem Oberlauf des Inn gegeben sind. Mit Abflüssen im Bereich von 130 - 200 m³/s wird eine mittlere bis hohe Erlebnisqualität zu erreichen sein."

• Am Ende bestätigt diese Feststellung nicht nur die Erfahrung der Raftbetriebe, dass ohne sonderlichen Erlebniswert die Imster Schlucht mit einer Mindestwasserfracht von 85 m³/s noch befahren werden kann, dass es aber nach der Imster Schlucht auch dringend den Zufluss der Ötztaler Ache bedarf, damit auch die 2. Hälfte bis zum Ziel in Magerbach befahren werden kann!

Der SV hat jedoch eine offensichtlich falsche Information von der TIWAG erhalten, denn das Ötztaler Wasser welches über das KW Prutz – Imst II abgearbeitet wird, gelangt nämlich zum größten Teil nicht vor der Schlucht in den Inn zurück, sondern erst unterhalb des Ziels in Magerbach (Haiming). Das KW Imst – Haiming ist für eine Triebwassermenge von 140 m³/s ausgelegt.

• Die langjährige durchschnittliche Monatsabflussmenge für den September beträgt beim Pegel Imst derzeit 115 m³/s. Nun würde noch theoretisch die Abflussmenge der Ötztaler Ache dazu kommen. Die Ötztaler Ache führt jedoch zu diesem Zeitpunkt eine Wassermenge von ca. 36 m³/s. Da ein KW in Tumpen jedoch für eine Triebwassermenge von 22 m³/s ausgelegt ist, kann theoretisch über den Umweg Kaunertal bis zum KW Prutz – Imst nur noch eine Wassermenge von ca. 14 m³/s dazu kommen. Also fällt in Summe in Imst eine Wassermenge von max. 129 m³/s an! Das reicht nicht einmal für die maximale Triebwassermenge des KW Imst – Haiming mit 140 m³/s. Im günstigsten Fall kann im September eine Triebwassermenge von ca. 110 m³/s abgearbeitet werden, denn eine Restwassermenge von ca. 20 m³/s ist von Seiten der TIWAG für den Monat September vorgesehen! Das sind gerade mal 17% des bisherigen natürlichen Aufkommens am Eingang zur Imster Schlucht! Um die Basisabflussmenge von 20 m³/s auf 80 m³/s steigern zu können ist somit eine Wasserzuführung von 60 m³/s vom KW vorzusehen.

• Nach TIWAG- Vorstellung ist die maximal erlaubte Steigerungsgeschwindigkeit 12 m³/s für den Schwall. Das ergibt somit 5 Stunden bis diese Wassermenge von 80 m³/s als Mindestwasser erreicht ist! Im umgekehrten Sinn (Sunk) gilt vermutlich die gleiche Regelung.

• Daraus resultieren maximal angebotene Betriebszeiten für die Outdoor- Betriebe für nachfolgende Monate:
Mai: max. 4 h statt 10 h (- 60%) = nur noch 124 h statt 310 h
Juni: max. 5 h statt 10 h (- 50%) = nur noch 150 h statt 300 h
Juli: max. 6 h statt 10 h (- 40%) = nur noch 186 h statt 310 h
August: max. 6 h statt 10 h (- 40%) = nur noch 186 h statt 310 h
Sept.: max. 3 h statt 10 h (- 70%) = nur noch 090 h statt 300 h
½ Okt.: max. 0 h statt 10 h (- 100% Totalausfall) 0 h statt 150 h

Von den bisher gesetzlich erlaubten 1.680 Betriebsstunden werden künftig nur noch 736 Stunden möglich. Wobei die Ötztaler Ache bei Wasserentzug über das Kaunertal noch gar nicht berücksichtigt ist. Das kommt einer Verkürzung der Betriebszeiten um mind. 56% gleich! Das bedeutet für die Outdoor- Betriebe eine Kürzung ihrer Umsatzmöglichkeiten um 56%.


Am Ende gibt es nur 2 Verlierer!


a) Die TIWAG verliert an RAV von vermutlich mehr als 30% und damit auch Reduktion der Erlöse aus der Stromgewinnung in dieser Höhe! Das angegebene RAV ohne Raftingbetrieb mit 270 GWh bzw. mit Ötztaler Wasser von 300 GWh ist somit nur von theoretischer Natur und wird nie und nimmer erreicht!

b) Die Outdoor- Betriebe sollen mind. 56% an Erlöseinbußen bei gleichbleibenden Fixkosten hinnehmen?

WAS SAGT DAS KOALITIONSABKOMMEN DAZU AUS?


Auf Seite 42 kann man lesen: „Bei allfälligen Kraftwerksbauten im Tiroler Oberland werden im Rahmen der Planungen die Interessen des Tourismus, insbesondere der Outdooranbieter (z.B. Rafting) entsprechend berücksichtigt.“

Das wäre ja gut und schön wenn es nicht wie oben angeführt in diesem Fall sogar 2 Verlierer geben wird. Das ist leider die grausige Realität! Dieses Koalitionsabkommen ist somit für die Fisch, um nicht zu sagen, es ist nicht einmal das Papier wert, auf welchem dieses Übereinkommen gedruckt ist!


NOCH KRASSER IST DER WIDERSPRUCH WELCHER SICH NACH EINEM TIWAG- OPTIONENBERICHT DES JAHRES 2005 ERGIBT!


In diesem Bericht ist zu Option 6 (betrifft INN-KW Imst – Haiming, wenn gleich nun etwas modifiziert) zu lesen: "Option 6 kann weder unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit, noch unter dem Gesichtspunkt der technisch/wirtschaftlichen Optimierung zur weiteren Prüfung empfohlen werden."


DIE POINTE FINDET SICH JEDOCH IM ZUGEHÖRIGEN SYNTHESEBERICHT!


Darin kann man lesen, dass der Kraftwerksbau (Anmerkung: Option 6) nachfolgende Auswirkungen hat: „ …. hat außerdem den gänzlichen Verlust des Rafting- Sportes zwischen Imst und Haiming zur Folge, der wiederum 50% der lokalen Wertschöpfung beträgt und eine zentrale touristische Infrastruktur der Region darstellt. All diese Effekte führen zu einer sehr negativen Gesamteinschätzung der Umweltauswirkungen. …….“

Auch wenn nun kein Wehr (ist die modifizierte Version von Option 6) in der Imster Schlucht errichtet wird, bleibt es Faktum, dass in Summe sowohl das Triebwasser (85 m³/s) von Kraftwerk Prutz – Imst I, als auch jenes des künftigen KW Prutz – Imst II mit Ötztaler Wasser in der Imster Schlucht fehlen wird! Für den Maximalbetrieb von KW Imst – Haiming wird die Wasserfracht von 140 m³/s nicht vor Haiming in den Inn zurückkommen!

Dafür wird statt dem Wehr in der Schlucht nun ein Sammelstaubecken parallel zum Inn in der Imster Au errichtet und am Ende dieses Beckens wird das Wasser bis zu max. 140 m³/s abgeleitet.


SCHÖN GEFÄRBTE PR- AUSSAGEN HELFEN ANGESICHTS OBIGER FAKTEN REICHLICH WENIG!


Werbeaussage der TIWAG: „Das Fließgewässerkontinuum des Inns bleibt unberührt.“ Mit dieser Aussage wird verschwiegen, dass künftig bis max. 140 m³/s weniger Wasserfracht im Inn sein wird und das Fließkontinuum sich nur noch auf das Mindestrestwasser oder auf das Überwasser an Hochwassertagen bezieht!

Der Tiroler Raftingverband protestiert zwar gegen die beabsichtigte Geschäftsschädigung, aber angesichts dieser Fakten setzt er sich auch für die Umwelt und Flussökologie ein. Immerhin muss dieses Projekt mit seinen Auswirkungen strategisch im Rahmen der KW- Kette im Tiroler Oberland ganzheitlich betrachtet werden und dann wird man feststellen müssen, dass auch das Ötztaler Wasser erst wieder in Haiming in den Inn münden wird. Im Ötztal wird ebenfalls nur noch eine Restwassermenge fließen und damit wird auch hier für eine zerstörte Landschaftsästhetik und Wildwasserregion gesorgt sein!

Indem die TIWAG den wasserwirtschaftlichen Rahmenplan (WWRP) für das Tiroler Oberland selbst erstellte, hat man nicht nur den Bock zum Gärtner gemacht, sondern nun beruft man sich darauf, dass dieser WWRP vom zuständigen Ministerium genehmigt wurde. Von unserem "Herz- Jesu- Minister" Rupprechter wurde mit der Genehmigung des WWRP auch noch die Vorgabe gemacht, dass diese Projekt am Ende einer kompletten KW- Kette im Tiroler Oberland zuerst umgesetzt werden muss! Also eine Umsetzung eines Projektes, bei welchem man davon ausgeht, dass das Ötztaler Wasser über den Umweg Kaunertal II zur Verfügung stehen wird?

Dazu passend siehe meinen Beitrag zum vorgelagerten KW:
TIWAG- Aussage zu Kraftwerkserweiterung Prutz - Imst II ist von Halbwahrheiten gekennzeichnet!

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