Wolfsberg
Kurzparkzonen-Regelung ab morgen außer Kraft
Bis einschließlich 6. Dezember gelten die Kurzparkzonen in Wolfsberg nicht, ausgenommen ist der Hohe Platz.
WOLFSBERG. Wie schon während des ersten Lockdowns treten die Kurzparkzonen in Wolfsberg außer Kraft. Ab Donnerstag, 19. November 2020, sind von der Aufhebung sowohl gebührenpflichtige als auch gebührenfreie Parkplätze betroffen. Ausgenommen ist dabei der Hohe Platz, damit Parkplätze vor den "Versorgern" frei bleiben.
Regelung ab Donnerstag
Der Wolfsberger Bürgermeister Hannes Primus hat die Kurzparkzonen-Regelung im Bereich der Stadt Wolfsberg per Verordnung von morgen, 19. November, bis einschließlich 6. Dezember aufgehoben, dies gilt für gebührenpflichtige und gebührenfreie Parkplätze. Damit soll vor allem Menschen, die in der Innenstadt berufstätig sind, ein Parkplatz nahe dem Arbeitsplatz und ein damit verbundener kurzer Aufenthalt im öffentlichen Raum ermöglicht werden.
Von der Aufhebung ausgenommen ist der Bereich des Hohen Platzes. Damit die Parkplätze vor den „Versorgern“ wie Apotheke oder Bank für rasches Parken frei bleiben, gilt hier weiterhin gebührenfreies Parken für maximal eine halbe Stunde.
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