Rechtsstreit teilt Meinungen
Der Höllerweg in Leutschach regt weiter auf
Seit Jahren wird in Leutschach am Höllerweg über die Breite einer Zufahrt gestritten. Bisher kam es zu keiner Lösung. Der Antrag auf „Notwegverordnung“ wurde kürzlich in erster Instanz vom Gericht zurückgewiesen. Gegen das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, haben Anrainer berufen.
LEUTSCHACH. Seit Jahren sorgt ein heftiger Nachbarschaftskonflikt am Höllerweg in der Marktgemeinde Leutschach für Diskussionen. So war der jahrelange Rechtsstreit zuletzt am 25. Februar sogar Thema bei "Schauplatz Gericht" im ORF. Die kleine Sackgasse bildet die Zufahrt zu sechs Wohnliegenschaften. Vor etwa zehn Jahren entschloss sich der Besitzer der am Beginn dieser Sackgasse gelegenen Liegenschaft, die Einfahrt in diesen Weg auf eine Breite von 2,40 Meter zu begrenzen. Zu diesem Zweck errichtete er auf der linken Seite der Einfahrt mehrere schräggestellte Metallpflöcke, die eine Durchfahrt breiterer Fahrzeuge unmöglich machen. Für die Anrainer sind so triviale Vorgänge wie die Bestellung von Heiz- oder Baumaterial nur unter größten Schwierigkeiten möglich. Zumeist müssen dabei die errichteten Barrikaden beiseite geschoben werden, was umgehend mit einer Besitzstörungsklage beantwortet wird. Mit dem Rechtsmittel der „Notwegverordnung“ wollten sich die betroffenen Anrainer jetzt eine reguläre Zufahrt erkämpfen. Der Antrag wurde in der ersten Instanz vom Bezirksgericht Leibnitz zurückgewiesen. Der Rechtsanwalt der Anrainer hat dagegen berufen.
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