Leibnitz: Nitrate bei einem Brunnen über Grenzwert
Leibnitzerfeld Wasserversorgung GmbH für nachhaltigen Grundwasserschutz!
Die Leibnitzerfeld Wasserversorgung GmbH (kurz LFWV) nimmt zur Kenntnis, dass viele Landwirte ihren Unmut in Leibnitz kundtun. Heute haben sie sich versammelt, um gegen das Regionalprogramm zu demonstrieren. Genauso könnten in Zukunft viele der 80.000 Menschen unseres Versorgungsgebietes demonstrieren, wenn sie befürchten müssten nicht mit einwandfreiem Trinkwasser versorgt zu werden.
„Viele in Leibnitz werden sich noch an die Zeiten erinnern, wo an die Familien mit Kleinkindern Tafelwasser verteilt werden musste, da die Nitratwerte im Trinkwasser über dem gesetzlichen Grenzwert lagen“, erinnert sich der Aufsichtsratsvorsitzende der LFWV, Harald Antal. Keiner wünscht sich diese Zeiten zurück. Trinkwasser ist unser Lebensmittel Nr. 1!
„Aktuell liegt ein Brunnen der LFWV über dem Grenzwert für Nitrat. Zwei weitere Brunnen liegen knapp darunter,“ stellt der Geschäftsführer der LFWV, Franz Krainer klar. Ohne das Zumischen von Trinkwasser aus weiteren Brunnen würde die Trinkwasserversorgung vor einer großen Herausforderung stehen. Eine ähnliche Problematik besteht im gesamten Regionalprogramm-Gebiet von Graz bis Bad Radkersburg (die Trinkwasserversorgung von rd. 600.000 Steirerinnen und Steirern ist betroffen). „Unsere Verantwortung als Trinkwasserversorger ist es, die Bevölkerung jederzeit mit Trinkwasser in entsprechender Qualität und ausreichender Quantität zu versorgen“, erklärt Franz Krainer und fügt hinzu: "Die landwirtschaftlichen Auflagen (Regionalprogramm-Verordnung; gültig ab 1. Jänner 2016) für einen nachhaltigen Grundwasserschutz seitens der Behörde sind nicht willkürlich erfolgt. Die zuständige Behörde hatte im über vier Jahre andauernden Verhandlungsprozess die Interessensvertreter der Landwirtschaft und der Wasserversorger eingebunden. Bei fachlich begründeten Erkenntnissen ist eine Anpassung der Verordnung vorstellbar. Diesbezügliche Gespräche haben bereits stattgefunden."
Die Zuständigkeit der Verordnungsgebung liegt beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung in Graz.
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