Pendlerinitiative appelliert: Förderungen abholen

Walter Semlitsch mit einer Pendlerin und LAbg. Peter Tschernko. | Foto: KK
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"Die Menschen nehmen teils beachtliche Wegstrecken auf sich, um zur Arbeit zu gelangen", sagt AK Vizepräsident Franz Gosch, Obmann der Pendlerinitiative. "Dennoch nützt nur jede/r vierte Pendler auch die Pendlerbeihilfe des Landes und der AK."
Für einen Anspruch auf diese sei es egal, wo man arbeitet, also ob in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst. Und auch ob in ein anderes Bundesland oder sogar ins Ausland gependelt wird, ist nicht entscheidend. Voraussetzung für eine Bewilligung sind ein steuerpflichtiges Einkommen von max. 31.800 Euro und mindestens 25 Kilometer Distanz zur Arbeit, sowie ein fixer Wohnort in der Steiermark. Je nach Entfernung könne hier laut Gosch zwischen 92 und 389 Euro im Jahr gespart werden.

Pendlerbeihilfe

Die Pendlerbeihilfe steht auch Lehrlingen und Ferialpraktikanten - auch für einzelne Monate - bei einer Distanz von mehr als 25 Kilometer zu.
Seit 2014 ist die Beantragung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros nur mehr mit dem Pendlerrechner (www.bmf.gv.at/pendlerrechner) des Finanzministeriums gestattet. Der Pendlerrechner ermittelt die Länge des Arbeitsweges und ob öffentliche Verkehrsmittel zur angegebenen Arbeitszeit zumutbar sind. Davon leiten sich die genauen Ansprüche des Pendlerpauschales und des Pendlereuros ab. Nicht abgeholte Pendlerpauschalen können fünf Jahre rückwirkend über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. „Wir appellieren an die Pendler, die für sie geschaffen Förderungen auch abzuholen“, so Peter Tschernko, Walter Semlitsch und August Jöbstl beim Pendleraktionstag.

Walter Semlitsch mit einer Pendlerin und LAbg. Peter Tschernko. | Foto: KK
Machen mobil: Walter Semlitsch und August Jöbstl. | Foto: KK
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