Zweierlei Maß?
Meine Tochter beginnt diesen Herbst ihr Studium auf der Uni Graz. Als Studentin verfügt sie wie eine Schülerin über keinerlei Einkommen, ausgenommen der Familienbeihilfe. Deshalb war ich sehr froh als ich hörte, es gibt da ein Top-Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel der ganzen Steiermark um nur 96 Euro für ein ganzes Jahr. Alle Schüler und Lehrlinge bis zur Vollendung des 24. Lebensjahrs und Bezieher der Familienbeihilfe haben Anspruch auf dieses Ticket. Jedoch kein/e Student/in! Auf meine Rückfrage bekam ich zur Antwort, dass vor dem Finanzamt - dieses Ticket wird vom Finanzamt gestützt - ein/e Student/in als volljährig und somit erwachsen zählt und ein Schüler bzw. Lehrling bis zur Vollendung des 24. Lebensjahrs als Kind! Das ist eine sehr österreichische Logik, denn viele Eltern werden mir recht geben, wenn sie für das Studententicket tief in die Tasche greifen müssen (für 4 Monate - Leibnitz - Graz 239,10 Euro), dass auch Studenten bis zum Ende des Studiums von den Eltern unterstützt werden und ergo dessen als "Kind" zählen müssten vor dem Finanzamt.
Brigitte Gady, Kaindorf/S.
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