Neue Regelung der Vereinsförderung

In St. Stefan bekommen örtliche Veranstalter in Zukunft die Lustbarkeitsabgabe refundiert. | Foto: KK
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ST. STEFAN. Auf Grund der Lustbarkeitsabgabe haben sich in den letzten Jahren Veranstalter dazu entschlossen, Veranstaltungen in Nachbarsgemeinden zu veranstalten, wo die Vereine besser gefördert wurden.
Für Gemeindekassier Gernot Wallner war diese Situation für das rege Vereinsleben in St. Stefan kontraproduktiv. Man muss froh sein, wenn es noch engagierte St. Stefaner gibt, die Veranstaltungen für die Gemeinde und deren Bevölkerung organisieren. 25 % der verkauften Eintrittskarten mussten bis jetzt an die Gemeinde bezahlt werden. Die Vereine erhielten 2/5 der bezahlten Karten in Form von St. Stefaner Gutscheinen refundiert.
Im Gemeinderat wurde nun auf Antrag der St. Stefaner Volkspartei eine hundertprozentige Refundierung der Lustbarkeitsabgabe in Form von Gutscheinen für alle örtlichen Veranstalter beschlossen. Dieser Beschluss dient auch den Gewerbetreibenden in St. Sefan. Für Wallner ist diese Änderung eine wesentliche Unterstützung für die örtliche Vereinsgemeinschaft.

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