Kleiner Gössgraben in Leoben
Skitourengeher ignorieren Sperrgebiet
LEOBEN. Auf eine gefährliche Situation, in die Skitourengeher sich und andere aktuell bringen, macht Bauernbundobmann Andreas Steinegger aufmerksam. Er appelliert an die Vernunft der Wintersportler. "Im Kleinen Gössgraben in Leoben, nach der Auffahrt zur Schmollhube, ist die Auffahrt zur Köhler Hube. In diesem Bereich gibt es sehr große Windwurfflächen, die derzeit aufgearbeitet werden müssen. Obwohl Zufahrtsstraßen mit dem Schild 'Befristetes forstliches Sperrgebiet, Gefahr durch Waldarbeit, Sperre von – bis' gekennzeichnet sind, ignorieren viele Skitourengeher die Sperre und gehen entlang der Forststraße und abseits dieser", erklärt Steinegger die Lage.
Unfallgefahr
Die Gefahr eines möglichen Unfalles bereite ihm Sorgen. Bäume, Wurzelkörper sowie Steine und Holzstücke könnten sich in diesem extrem steilen Gebiet lösen und Menschen erschlagen. Steinegger: "Holz wird im Zuge der Aufarbeitung des Windwurfes auf der Forststraße gelagert, Forstmaschinen fahren auf derselben oder auch Seilkräne stehen hier. Aufgrund der komplexen Bedienung solcher Geräte kann der Fahrer unmöglich auch noch sein gesamtes Umfeld im Blick behalten." Kürzlich kam es sogar beinahe zu einem schweren Unfall. "Der Holz-LKW-Fahrer konnte gerade noch mit viel Glück einem Skifahrer ausweichen, wäre selbst aber mit dem Schwerfahrzeug fast in den Abgrund gestürzt."
Mit Skikanten über junge Bäumchen
Auch vom Berg herunter seien manche Skitourengeher auf der Straße mit hohem Tempo unterwegs. Wenn sie über Forstflächen ausweichen, würden sie über neu aufgeforstete Flächen fahren und mit den Skikanten die jungen Bäumchen abschneiden. "Im Forstgesetz ist das Betreten und natürlich auch das Befahren mit Skiern ungesicherter Kulturen strengstens verboten", weist Steinegger hin.
Ausweichen
"Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis. Aufgrund der schwierigen Situation werden die Sperren noch längere Zeit aufrecht sein. Auf dem Zusatzschild wird dies genau angezeigt. Wir empfehlen, diesen Flächen großräumig auszuweichen!", appelliert Steinegger. Und: Grundsätzlich gelte auch außerhalb von Windwurfzeiten ein striktes Betretungs- und Fahrverbot in Waldstücken, in denen die Tafel „Befristetes forstliches Sperrgebiet" aufgestellt ist.
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