Leoben: Lösung bei doppelter Hundeabgabe

Mit Juni bietet die Bezirkshauptmannschaft Leoben wieder Hundekundenachweiskurse an. | Foto: Foto Freisinger
  • Mit Juni bietet die Bezirkshauptmannschaft Leoben wieder Hundekundenachweiskurse an.
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Auf Initiative der Stadt Leoben trifft die Gemeindeaufsicht des Landes Steiermark eine Regelung für alle Gemeinden.

Jede Gemeinde regelt im Rahmen gesetzlicher Vorgaben die Höhe ihrer Hundeabgabe selbst. In Leoben müssen für den ersten Hund 60 Euro pro Jahr, für jeden weiteren Hund 100 Euro pro Jahr bezahlt werden. Diese Tarife verdoppeln sich, wenn der durch das steirische Landes-Sicherheitsgesetz vorgeschriebene Hundekundenachweis erforderlich ist und nicht erbracht wurde. Dafür wird in der Bezirksverwaltungsbehörde eine vierstündige Ausbildung angeboten, die dieses Jahr aufgrund der Coronapandemie nicht stattfinden konnte.

Bei der jüngsten Vorschreibung der Stadt Leoben für die Hundeabgabe, die mit Stichtag 15. April fällig wurde, kam es daher für manche Hundebesitzer, die diesen Kurs (noch) nicht hatten, zur Vorschreibung des doppelten Betrages. Die Stadt Leoben muss sich dabei exakt an die gesetzlichen Vorgaben gehalten, denn ein Zuwiderhandeln als zuständige Behörde wäre Gesetzesbruch. „Die Stadt Leoben hat natürlich Verständnis für ihre Hundehalter, die unverschuldet den Kurs bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben aus Coronapandemie-Gründen nicht absolvieren konnten. Nach Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde wurde eine Lösung gefunden, um aus der gesetzlich vorgegebenen – jedoch als ungerecht empfundenen – Situation gesetzeskonform herauszukommen,“ erklärt Bürgermeister Kurt Wallner.

Auf Betreiben der Stadt Leoben, die sich umgehend mit der Bezirksverwaltungsbehörde und der Gemeindeaufsicht des Landes Steiermark in Verbindung gesetzt hat, liegt nun eine Lösung vor, die auf die Situation der Hundebesitzer Rücksicht nimmt.

Im Juni wird die Bezirkshauptmannschaft Leoben wieder Hundekundenachweiskurse anbieten, dann wird auch die Hundeabgabe ab dem Folgemonat, in dem die Absolvierung des Kurses nachgewiesen wird, wieder um die Hälfte reduziert. Wenn der Hundehalter bereits auf einer Warteliste für den Hundekundenachweis angemeldet war, kann unter bestimmten Voraussetzungen die doppelte Hundeabgabe, die dadurch verursacht war, dass die Hundehalter den Kurs nicht absolvieren konnten, da dieser nicht angeboten wurde, nachgesehen werden.

Bezirkshauptmann Markus Kraxner begrüßt die mit der Stadt Leoben getroffene Regelung und versichert: „Für all jene Hundebesitzer, die sich auf einer Warteliste registrieren haben lassen, werden noch bis Anfang Juli Termine für die Absolvierung des Hundekundekurses angeboten.“

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