"FatKiller": Nur das Geldbörsel wird schlanker

Schlankmacherpillen können unter Umständen auch negative Auswirkungen auf Körper und Gesundheit haben. | Foto: lecicFotolia.com
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Ihnen wurden gerade „Fat Killer“-Pillen geliefert? Sie können sich aber gar nicht erinnern, diese bestellt zu haben? Dann sind Sie nicht allein. Derzeit rufen sehr viele Menschen in der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer an und erzählen sehr ähnlichen Geschichten: Sie alle haben eine Facebook-Anzeige von „Fat Killer“ gesehen, teilweise angeklickt und sich informiert, nie aber kostenpflichtig bestellt. Trotzdem wurde ihnen ein Paket mit den Pillen zugestellt. Rechnung inklusive.
Guido Zeilinger von Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer Steiermark warnt Facebook-Nutzer vor einer neuen Abzocke: Ein Werbelink verspricht enorme Abnehmerfolge – wer seine Daten angibt, gibt aber unwissentlich eine kostenpflichtige Bestellung auf. Der Link verspricht Nutzern, mit einem sogenannten „Fatkiller“ innerhalb von vier Wochen bis zu zwölf Kilo abnehmen zu können. Wer auf den Link klickt, wird dazu aufgefordert, seine Daten einzugeben, um mehr Informationen zu bekommen.

Was ist passiert?

Um den Vorgang abzuschließen, muss ein „Bestellen“-Button geklickt werden. Einige Konsumenten füllten das Formular vollständig aus und klickten den Button, andere brachen den Vorgang noch vorher ab - bei beiden Vorgehensweisen bekamen die Nutzer jedoch Schlankheitspillen und eine Zahlungsaufforderung zugesandt: Die eingeforderten Beträge lagen dabei zwischen 80 und 300 Euro.
Der Anbieter der Diätpillen ist die Aliaz Cooperation SIA aus Lettland, die neben den „Fatkillern“ weitere, der AK bereits bekannte „Wunderpillen“ anbietet. Bei Nichtbezahlung der Beträge setzt das Unternehmen auch Wiener Inkassobüro zur Geldeintreibung ein.
Die Arbeiterkammer warnt davor, die Rechnungen zu begleichen: „In den uns bekannten Fällen besteht keine einzige Forderung zu Recht“, betont Konsumentenschutz-Experte Guido Zellinger. Kostenpflichtige Bestellungen müssen ausreichend gekennzeichnet werden, ein einfacher „Bestellen“-Button reiche dabei nicht: Um die Kostenpflicht der Ware herauszuheben, muss zumindest „zahlungspflichtig bestellen“ dabei stehen; wird die Ware unaufgefordert versandt, besteht für den Konsumenten keine Verpflichtung zur Bezahlung oder Rücksendung.

Erfolgreiche Intervention

Zeilinger rät, sich bei rechtlichen Problemen mit der Aliaz Cooperation SIA jedenfalls an die AK oder an den Internet-Ombudsmann zu wenden.
haben. Das führte bislang stets zum Erfolg. "Nach unserer Intervention wurde stets mitgeteilt, dass die Forderung eingestellt wird", berichtet Guido Zeilinger. ^WG

Schlankmacherpillen können unter Umständen auch negative Auswirkungen auf Körper und Gesundheit haben. | Foto: lecicFotolia.com
AK-Konsumentenschutzexperte Guido Zeilinger.
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