Finanzierungsstrategie für regionale Projekte vorgestellt

- Landeshauptmann-Stellvertreter Michael Schickhofer (l.) und Bundesrat Armin Forstner forcieren eine nachhaltige Regionalentwicklung.
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Landeshauptmann-Stellvertreter Michael Schickhofer stellte Pläne zur Regionalentwicklung vor.
Die Zusammenarbeit von Land, Regionen und Gemeinden wird in Zukunft auf gesetzliche Beine gestellt, um die Basisfinanzierung von Projekten zur nachhaltigen Regionalentwicklung sicherzustellen.
Im Zuge einer Pressekonferenz im Büro des Tourismusverbandes Gesäuse informierten Landeshauptmann-Stellvertreter Michael Schickhofer und der stellvertretende Vorsitzende des Regionalmanagements Bezirk Liezen, Armin Forstner, über das neue Landes- und Regionalentwicklungsgesetz. Im Konkreten sollen damit Regionalentwicklungsprojekte rascher und unbürokratischer abgewickelt und finanzielle Mittel effizient eingesetzt werden.
1,5 Millionen Euro Budget
„Wir haben über 1.000 Regionalentwickler vor Ort“, sprach Schickhofer über die steirische Gesamtsituation, „dabei ist der Bezirk Liezen besonders engagiert und dient als Vorbild.“
Projekte wie der Arbeitskräftezusammenschluss AGZ, die Angebotserweiterung am Rittisberg in Ramsau am Dachstein, der touristische Ausbau der Kaiserau, die Betriebsansiedelung im Raum Gröbming sowie die Errichtung der Bergrettungszentrale in Admont dienen als Beispiele für einen dynamischen Bezirk.
Um ein dementsprechendes Grundbudget für alle Regionen erstellen zu können, sollen künftig die Gemeinden und das Land je fünf Euro pro Einwohner für Projektfinanzierungen zur nachhaltigen Regionalentwicklung zur Verfügung stellen. In Summe ergebe das ein Jahresbudget von 1,5 Millionen Euro.
Nachhaltige Projekte
In einem Masterplan sollen Prioritäten der nächsten 15 Jahre gesetzt und die finanziellen Mittel für die geplanten Vorhaben sichergestellt werden. "Durch diese neue Basis sind nachhaltige Projekte, die der Regionalentwicklung dienen, leichter umsetzbar", betonte Forstner.
Das neue Gesetz geht nun in die Begutachtungsphase. Beschlossen werden soll es bereits im Herbst und am 1. Jänner nächsten Jahres in Kraft treten.
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