BH Liezen zu Jod-Tabletten
Kaliumjodid-Tabletten nur nach Aufforderung einnehmen

Die Bezirkshauptmannschaft Liezen informiert. | Foto: Schweiger
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Die Bezirkshauptmannschaft Liezen informiert bezüglich des Vorrats und Umgang mit Kaliumjodidtabletten.

BEZIRK LIEZEN. In einer Aussendung der Bezirkshauptmannschaft Liezen wird unter anderem bezüglich des Vorrats an Kaliumjodidtabletten in der Steiermark informiert. Der Vorrat ist demnach gesichert. Vor präventiver Einnahme wird abgeraten, bei älteren Personen besteht die Gefahr von schweren Nebenwirkungen. Wichtig ist es, dass Menschen die Jodtabletten nur dann einnehmen, wenn die Gesundheitsbehörden dazu aufrufen.

Ansturm auf Kaliumjodid-Tabletten

Die Kriegshandlungen in der Ukraine und die damit verbundene Angst vor radioaktiver Strahlung haben auch in der Steiermark einen Ansturm auf Kaliumjodid-Tabletten ausgelöst. Ärzte- und Apothekerkammer raten freilich vor einer unsachgemäßen Verwendung von Kaliumjodid-Tabletten ab, da ein erhöhtes Risiko von schweren Nebenwirkungen besteht.
Österreich bevorratet seit Jahrzehnten Kaliumjodid-Tabletten zum Schutz vor Schilddrüsenkrebs nach Reaktorkatastrophen. Kaliumjodid-Tabletten verhindern die Aufnahme von radioaktivem Jod in die Schilddrüse („Jodblockade“) und vermindern so das Risiko, an Schilddrüsenkrebs zu erkranken.

Nebenwirkungen

Für Kinder und Jugendliche (von 0 bis 18 Jahren) sowie Schwangere und Stillende werden Kaliumjodid-Tabletten kostenlos in den Apotheken bevorratet. Zudem gibt es Vorräte in Schulen und Kindergärten.
„Die Gratis-Kaliumjodid-Tabletten, die man in den Apotheken bekommt, sind Kindern und Jugendlichen unter 18 sowie Schwangeren und Stillenden vorbehalten. Personen über 40 Jahre helfen diese Tabletten nicht, sie würden nur Nebenwirkungen wie Magenschmerzen, Hautausschläge oder eine Schilddrüsenüberfunktion riskieren“, erklärt Gerhard Kobinger, Präsident der Steirischen Apothekerkammer. Für alle Altersgruppen gilt, dass die Tabletten auf keinen Fall als „Vorsorge“ einzunehmen sind, sondern immer nur nach Aufforderung der  Behörden.

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