Appell für gemeinsames Handeln
Wildbachpflege kann Katastrophen verhindern

Umgefallene Bäume, Altholz, Wurzelstöcke, zurückgelassene Stämme, im Bachbett wachsende Sträucher oder nachrutschende Böschungen können auch bei kleinen Bächen und Zubringern zu Verklausungen und Hochwasser führen und Siedlungsgebiete gefährden. | Foto: Umwelterkundung.at
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  • Umgefallene Bäume, Altholz, Wurzelstöcke, zurückgelassene Stämme, im Bachbett wachsende Sträucher oder nachrutschende Böschungen können auch bei kleinen Bächen und Zubringern zu Verklausungen und Hochwasser führen und Siedlungsgebiete gefährden.
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Im Frühjahr und Sommer steigt die Gefahr vor Starkniederschlägen. Mit zahlreichen Wildbächen sind viele Ennstaler Gemeinden besonders betroffen. Die Gemeinden sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Wildbäche regelmäßig begehen und kontrollieren zu lassen. Eine kostenlose Veranstaltungsreihe der "Klar! Zukunftsregion Ennstal" informiert über die Rechtslage und vermittelt Praxistipps. Der Startschuss erfolgte in Michaelerberg-Pruggern.

MICHAELERBERG-PRUGGERN. In Zeiten des Klimawandels und mit zunehmender Gefahr vor Starkniederschlägen ist es ein Gebot der Stunde, sowohl für Gemeinden als auch Bürgerinnen und Bürger, sich gemeinsam bestmöglich auf die Herausforderungen vorzubereiten: Umgefallene Bäume, Altholz, Wurzelstöcke, im Bachbett wachsende Sträucher oder nachrutschende Böschungen können zu Verklausungen und Hochwasser führen und Siedlungsgebiete gefährden.

Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sowie Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer nahmen an dem Praxis- und Infoabend in Pruggern teil. | Foto: Klar! Ennstal/Natalie Prüggler
  • Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sowie Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer nahmen an dem Praxis- und Infoabend in Pruggern teil.
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In einem ersten Schritt ist es wichtig, diese sogenannten gefahrbringenden Übelstände im Zuge von Wildbachbegehungen zu identifizieren. Das Forstgesetz verpflichtet die Gemeinden, Wildbachbegehungen jährlich durchführen zu lassen, Gefahrenquellen zu erheben und diese der Bezirksforstinspektion und den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zu melden.
Die Gefahr ist jedoch naturgemäß erst entschärft, sobald die identifizierten Gefahrenquellen auch beseitigt wurden. Doch wer ist nun für die oft sehr kosten- und arbeitsintensive Pflege der Wildbäche zuständig?

War es höhere Gewalt?

Die Gemeinden Öblarn, Sölk und Michaelerberg-Pruggern gehen dieser Frage nun im Rahmen der Klimawandel-Anpassungsmodellregion „Klar! Zukunftsregion Ennstal“ auf den Grund. Die erste von drei Veranstaltungen für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, Genossenschaftsmitglieder und interessierte Bürgerinnen und Bürger fand in Pruggern statt.

Der Wildbach-Begehungsexperte Christoph Gahbauer demonstrierte anschaulich und praxisorientiert potenzielle Gefahrenquellen bei den heimischen Wildbächen sowie Pflegemaßnahmen. | Foto: Klar! Ennstal/Natalie Prüggler
  • Der Wildbach-Begehungsexperte Christoph Gahbauer demonstrierte anschaulich und praxisorientiert potenzielle Gefahrenquellen bei den heimischen Wildbächen sowie Pflegemaßnahmen.
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Als Vortragende geladen waren Christoph Gahbauer, Experte für Wildbachbegehungen, welcher anschaulich und praxisorientiert potenzielle Gefahrenquellen bei Wildbächen sowie Pflegemaßnahmen demonstrierte. Zudem klärte Gernot Esterl, stellvertretender Bezirkshauptmann von Murau und zuständig für Wasser- und Forstrecht, über die Rechtslage und Zuständigkeiten auf.
Die weiteren Info- und Praxisabende finden am 22. Juni in der Mittelschule Stein/Enns sowie am 6. Juli im "Öblarner Haus für alle", jeweils um 19.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenlos.

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