Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabe
"Ich glaube, dass wir damit viele abschrecken werden"

Sprachen über das Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz: Roland Nerwein, Michaela Grubesa, Hannes Schwarz und Fritz Zefferer | Foto: Schneeberger
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Das neue Steiermärkische Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz tritt mit 1. Oktober in Kraft. Mit diesem Gesetz soll es Gemeinden nun möglich sein, gegen Immobilienspekulationen vorzugehen. Im Rahmen einer Pressekonferenz informierten SPÖ-Politiker in Liezen darüber.

LIEZEN. Der steirische Landtag hat ein neues Bau- und Raumordnungsgesetz und ein neues Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz (StZWAG) beschlossen. Das neue Gesetz erlaubt es Gemeinden künftig, eine Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabe einzuheben.
Im Zuge eines Pressegesprächs gingen die Ausseer Landtagsabgeordente Michaela Grubesa, Bürgermeister Fritz Zefferer (Mitterberg-Sankt Martin) und der Öblarner Gemeindekassier Roland Nerwein gemeinsam mit Klubobmann Hannes Schwarz auf die Bedeutung der neuen Bestimmungen für ihre jeweiligen Gemeinden ein.

Klingeln in den Gemeindekassen

Michaela Grubesa war als Mitverhandlerin im Unterausschuss beteiligt. "Es war wirklich nicht einfach, alle zu überzeugen. Aber die Situation rund um Schladming hat die Verhandlungen befeuert. Es sind generell im Bezirk Liezen viele Dinge passiert, die jetzt nicht mehr zu korrigieren sind. Zumindest klingeln jetzt die Gemeindekassen."

Gröbming und Öblarn gelten seit Jahren als beliebte Zuzugsorte, weil sich viele die Mieten und Grundstückspreise in Schladming und Umgebung nicht mehr leisten können. | Foto: Schneeberger
  • Gröbming und Öblarn gelten seit Jahren als beliebte Zuzugsorte, weil sich viele die Mieten und Grundstückspreise in Schladming und Umgebung nicht mehr leisten können.
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Mit dem Beschluss im Landtag wurde unter anderem die Möglichkeit zur Einhebung einer Raumordnungsabgabe in der Höhe von zwei Prozent des durchschnittlichen Grundstückspreises pro Quadratmeter geschaffen.

Außerdem kann nun eine Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabe von bis zu zehn Euro pro Quadratmeter und Jahr verlangt werden. Der Ertrag aus den Abgaben fließt in seiner Gesamtheit den Gemeinden zu. Auf die Kritik anderer Parteien, warum dieser Betrag nicht höher sei, entgegnet Grubesa: "In den 80er-Jahren ist ein ähnliches Gesetz in Wien aus verfassungsrechtlichen Gründen aufgehoben worden, daher gilt der Höchstwert von 1.000 Euro auf 100 Quadratmetern als Richtwert." Höhere Abgaben müssten vom Bund eingeführt werden.

Wie viele Gemeinden heben die Abgaben ein?

Roland Nerwein, Gemeindekassier in Öblarn, betont: Für Grund und Boden kann man Fantasiepreise verlangen. "Zwei Drittel des Verdienstes fließen mittlereile in die Miete, leistbares Wohnen gibt es im Ennstal de facto nicht mehr."

Für Fritz Zefferer, Bürgermeister der Gemeinde Mitterberg-Sankt Martin, "wäre es produktiv, wenn so viele Gemeinden wie möglich die Abgaben einheben würden. Ich glaube, dass wir mit dieser Maßnahme viele abschrecken werden, denn jetzt haben die Gemeinden selbst etwas in der Hand."

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