Bericht des Landesrechnungshofs
Mürzer Stadtwerke auf dem Prüfstand

Die Zentrale der Stadtwerke Mürzzuschlag in der Mariazeller Straße – der Rechnungshof kam zu Besuch. | Foto: Königshofer
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  • Die Zentrale der Stadtwerke Mürzzuschlag in der Mariazeller Straße – der Rechnungshof kam zu Besuch.
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Der steirische Landesrechnungshof unterzog den Stadtwerken Mürzzuschlag eine routinemäßige Überprüfung, die in 22 Handlungsempfehlungen mündete.

MÜRZZUSCHLAG. Der Landesrechnungshof überprüfte die Stadtwerke Mürzzuschlag GmbH mit den Geschäftszweigen „Elektrizitätsversorgungsunternehmen samt zugehörigen Elektroinstallations- und Elektrohandelsbetrieb" und „Bestattungsanstalt". Die Prüfung umfasste die Jahre 2019 bis bis 31. März 2022.

Getragen wird die Gesellschaft vom Bereich Stromhandel, -erzeugung und -netzbetrieb, wobei fast 40 Prozent des Umsatzes auf diese Sparte entfallen und damit 42 Prozent der positiven Ergebnisse erwirtschaftet werden. Der Eigenproduktionsanteil der Stadtwerke Mürzzuschlag war im Prüfzeitraum sehr gering, konnte aber zuletzt leicht gesteigert werden. In Zukunft soll die Eigenproduktion durch den Ausbau von erneuerbarer Energieerzeugung - insbesondere durch Photovoltaikanlagen - weiter forciert werden.

Die zweite wesentliche Sparte der Stadtwerke Mürzzuschlag ist der Bereich Wärmeversorgung, welcher 16 Prozent des Umsatzes erwirtschaftet und rund 20 Prozent der positiven Ergebnisse sicherstellt. Durch den hohen Anteil der durch Holzhackgut erzeugten Wärme besteht eine relativ geringe Abhängigkeit vom Gaspreismarkt. Im Prüfzeitraum konnte der Gasanteil in der Fernwärmeproduktion verringert werden. Der Geschäftsbereich Wärmeversorgung ist durch eine insgesamt sehr stabile Entwicklung der Ergebnisse gekennzeichnet.

Die Sparte Fachhandel- und Servicecenterbereich ist die defizitärste Sparte der Stadtwerke Mürzzuschlag. Die Teilbereiche Elektrofachhandel und Spielwarenhandel erzielten im Prüfzeitraum konstant negative Ergebnisse. Der Landesrechnungshof würdigte zwar die Pläne zur Neustrukturierung dieses Geschäftsbereichs, empfahl der Eigentümerin aber, einen Rückzug aus dem Geschäftsfeld „Spielwarenfachhandel" anzudenken und eine neuerliche Evaluierung des gesamten Handelsbereichs durchzuführen.

Das Elektro- und Spielwarenfachgeschäft in der Wienerstraße. Der Rechnungshof empfiehlt eine Evaluierung des gesamten Handelsbereichs. | Foto: Stadtwerke Mürzzuschlag
  • Das Elektro- und Spielwarenfachgeschäft in der Wienerstraße. Der Rechnungshof empfiehlt eine Evaluierung des gesamten Handelsbereichs.
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Die Sparte Elektroinstallation und Gebäudetechnik verzeichnet einen durchschnittlichen Umsatzanteil von 13 Prozent wies aber im Prüfzeitraum auch durchgehend negative Ergebnisse aus. Die Sparte Bestattungswesen hingegen erwirtschaftete im Prüfzeitraum konstant positive Deckungsbeiträge. Seit Jänner 2022 betreiben die Stadtwerke Mürzzuschlag zusammen mit sechs weiteren regionalen Stadtwerken bzw. Bestattungsunternehmen das Krematorium Knittelfeld, welches die Ertragslage weiter verbessern sollte.

Unvereinbarkeit festgestellt

Zur gesellschaftsrechtlichen Stellung hielt der Landesrechnungshof fest, dass dem Verwaltungsausschuss der Stadtgemeinde Mürzzuschlag weitreichende Kompetenzen in der Gesellschaft zuteilwerden. Eine diesbezügliche Aufsichtsbeschwerde einer Gemeinderätin an die Aufsichtsbehörde wurde positiv beschieden und stellte diese die Unvereinbarkeit des eingerichteten Verwaltungsausschusses mit der steirischen Gemeindeordnung fest. Der Landesrechnungshof folgt dieser aufsichtsbehördlichen Feststellung und empfahl der Stadtgemeinde Mürzzuschlag, sein Aufsichts- bzw. Kontrollorgan entsprechend der Gemeindeordnung zu bilden.

Ilse Schmalix, Gemeinderätin der Grünen, fühlt sich mit ihrer Aufsichtsbeschwerde bestätigt. | Foto: Grüne Steiermark
  • Ilse Schmalix, Gemeinderätin der Grünen, fühlt sich mit ihrer Aufsichtsbeschwerde bestätigt.
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Grün-Gemeinderätin fühlt sich bestätigt

„Ich bin dankbar für diesen sehr umfassenden Bericht des Landesrechnungshofs. In unserer bisherigen Kritik fühlen wir uns vollinhaltlich bestätigt. Positiv ist auch, dass die Aufsichtsbeschwerde, die durch meine Anfrage initiiert wurde, Niederschlag gefunden hat", erklärte die Mürzzuschlager Grün-Gemeinderätin Ilse Schmalix.

Schmalix sieht sich bestätigt, dass der derzeitige Verwaltungsausschuss der Stadtgemeinde Mürzzuschlag nicht den gesetzlichen Richtlinien entspricht. „Was den Verwaltungsausschuss betrifft, ist Bürgermeister Rudischer jedenfalls gefordert, rasch Schritte zu setzen“, so Schmalix.

Die Grünen in Mürzzuschlag werden nun darauf drängen, dass sämtliche Empfehlungen des Landesrechnungshofs rasch umgesetzt werden.

Bürgermeister Karl Rudischer: "Statt des Verwaltungsausschusses wird es künftig einen Beirat oder einen Aufsichtsrat geben." | Foto: Monika Mehlmauer
  • Bürgermeister Karl Rudischer: "Statt des Verwaltungsausschusses wird es künftig einen Beirat oder einen Aufsichtsrat geben."
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Beirat oder Aufsichtsrat

Der Mürzzuschlager Bürgermeister Karl Rudischer ist gar nicht so "unfroh" über die Empfehlung des Rechnungshofes. "Wir wissen, dass wir in diesem Punkt Handlungsbedarf haben. Bislang gab es ja die Befürchtung von im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, dass durch eine Neustrukturierung des Verwaltungsausschusses der Gemeinderat die Kontrollfunktion über die Stadtwerke verliert. Jetzt geht es in Richtung Beirat oder Aufsichtsrat. Wir sind in einem Diskussionsprozess, welche Kompetenzen dazu erforderlich sind und welche Personen dafür in Frage kommen. Es sollten Personen sein, die über juristische, wirtschaftliche und im Idealfall über energiewirtschaftliche Kompetenzen verfügen."

Ansonsten sieht Rudischer den Rechnungshofbericht überwiegend positiv: "Er bestätigt die gute Arbeit, die von der Stadtwerke-Geschäftsführung geleistet wird. Die Empfehlungen überdecken sich zum überwiegenden Teil auch mit dem Arbeitsauftrag der Geschäftsführung."

Die Empfehlungen eines Rechnungshofs

Generell liegt die Verantwortung für die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs bei den politischen Entscheidungsträgern sowie bei den geprüften Stellen.

Der Rechnungshof wird als Organ für das Parlament, die Landtage und Gemeinderäte tätig. In seinen Berichten spricht er Empfehlungen für die Zukunft aus. Wenn die geprüften Stellen diese nicht umsetzen, gibt es laut Gesetz keine Exekutivbefugnisse. Das bedeutet, es gibt keine gesetzlich vorgesehenen Sanktionen für die geprüften Stellen, wenn sie die Empfehlungen nicht umsetzen. Da der Rechnungshof all seine Berichte veröffentlicht, können die Öffentlichkeit bzw. die Medien Druck auf die Verantwortlichen ausüben.

Den detaillierten Prüfbericht gibt es  hier

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