Alles was Recht ist
Mit Recht ein klarer Kopf fürs Wesentliche
Innovative Menschen mit Ideen für eine Betriebsgründung oder -übernahme sehen sich oft mit Fragen zu rechtlichen Themen konfrontiert und nicht selten wird hierfür sehr viel persönliche Zeit investiert, um sich im Paragraphen-Dschungel zurechtzufinden.
Neben dem Vorteil der gewonnenen Zeit für die Umsetzung der beruflichen Ideen haben Firmengründer zudem auch die Gewissheit über Rechtssicherheit. Für die entsprechende Unterstützung stehen hier neben dem Gründerservice der Wirtschaftskammer Steiermark auch die steirischen Rechtsanwälte und Notare den zukünftigen Unternehmerinnen und Unternehmern professionell zur Seite. Der Notar etwa verfasst alle zur Gründung eines Unternehmens notwendigen Urkunden und Eingaben und erledigt alle Schritte für die zukünftigen Unternehmer - bis zur Eintragung oder Änderung im Firmenbuch.
Beim Kauf und Verkauf von Immobilien sind viele Fragen zu beachten: Ist der Verkäufer wirklich der Eigentümer des Grundstücks? Wer überwacht die vollständige und pünktliche Bezahlung des Kaufpreises? Wer verständigt wann das Finanzamt? Lastet noch eine Hypothek am Haus? Der Arbeitsbereich des Notars umfasst hier etwa Einblick und Veranlassung der Eintragungen in das Grundbuch, das Formulieren des Vertragstextes, die treuhändige Verwahrung des Kaufpreises, Auskunft über die zu erwartenden Kosten oder die Beratung und Ansuchen für Wohnbauförderung. Privatpersonen, die einen An- oder Verkauf von Immobilien ins Auge fassen, sind ebenfalls gut beraten, rechtliche oder notarielle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine erste Rechtsauskunft ist unverbindlich und kostenlos.
Kleine Rechtskunde
Treuhandschaft: Der Notar als Urkundenverfasser übernimmt z. B. bei der Kaufvertragserrichtung die treuhändige Verwahrung des Kaufpreises und leitet diesen erst nach Sicherstellung der Rechtspositionen der Vertragsparteien an den Verkäufer weiter. Eine weitere Form stellt die Finanzierungstreuhandschaft dar.
Parifizierungsverfahren: Teilungsverfahren von Liegenschaften (z. B. Zinshäusern, Geschoßbauten etc.) zur Begründung von Wohnungseigentum. Dabei werden die Nutzwerte der einzelnen Wohnungen ermittelt. Das Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohnung ist dann mit diesen Anteilen untrennbar verbunden und grundbücherlich eingetragen.
(Quelle: Notariatskammer für Steiermark)
Mit Sicherheit gut beraten
Das Berufsbild des Notars ist für viele ein schwer greifbares, erstrecken sich die Tätigkeiten doch über zahlreiche Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens, ohne diese in einem Satz ausreichend definieren zu können. Auch ist der Gang zum Notar kein alltäglicher, die meisten Menschen haben erst im höheren Erwachsenenalter erstmals mit Notariatsagenden zu tun. Wann geht man nun zum Notar? Klassische Gründe wären der Kauf und Verkauf von Immobilien oder die Gründung eines Unternehmens. In beiden Fällen kann man dabei auf die Erfahrung und Expertisen der Notare zurückgreifen, sind sie doch als Träger eines öffentlichen Amtes vom Gesetz dazu verpflichtet, unparteiisch und objektiv zu sein. Ihnen ist die staatliche Autorität übertragen, um öffentliche Urkunden auszustellen, welchen vor Gericht und bei Behörden besondere Beweiskraft zukommt und genauso vollstreckbar gemacht werden können wie rechtskräftige Urteile.
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