Die Ganzer werden städtisch
Der VfGH hat den Einspruch von Ganz, betreffend der Eingemeindung mit Mürzzuschlag, abgewiesen.
Ab 1. Jänner 2015 wird die Landgemeinde Ganz mit der Stadt Mürzzuschlag fusioniert. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat vergangene Woche einer Reihe von Eingemeindungseinsprüchen, darunter auch dem der Gemeinde Ganz, nicht stattgegeben. Laut VfGH ist die Fusion, wie sie die steirische Gemeindestrukturreform vorsieht, nicht verfassungswidrig. Das Höchstgericht unterstrich in seinem Urteilsspruch, dass es vor allem wichtig ist, dass Vorteile gegenüber den Nachteilen überwiegen. Die Reformpartner Landeshauptmann Franz Voves und Landeshauptmann-Stv. Hermann Schützenhöfer zeigten sich in einer ersten Stellungnahme in ihrer Vorgangsweise zur Gemeindestrukturreform bestätigt: "Die Strukturreform ermöglicht die Stärkung der Leistungsfähigkeit und eine effizientere Nutzung der kommunalen Infrastruktur, wie zum Beispiel von Flächen für Siedlungs- und Wirtschaftszwecke."
Die WOCHE hat Bürgermeister Andreas Rinnhofer zum Urteil des VfGH befragt und dieser stellte klar: "Die Entscheidung ist gefallen und wir haben sie zu respektieren." Er sagte auch, bereits mit dem Bürgermeister der Stadtgemeinde Mürzzuschlag, Karl Rudischer, einen Gesprächstermin vereinbart zu haben. "Es gibt einiges abzuklären und ich bin mir sicher, dass es zu einer gütigen Einigung kommen wird", sagt Rinnhofer. Auch der Mürzzuschlager Bürgermeister Karl Rudischer stellte gleichfalls fest, dass nun Klarheit herrscht und mit Ganz Gespräche für die weiteren Vorgangsweisen aufgenommen werden können.
Beide Ortschefs gaben sich zuversichtlich, dass es für die Bevölkerung zu keinen Einschnitten kommen werde und es vor allem gilt, ein gutes Einvernehmen und eine Vertrauensbasis aufzubauen. Die Fusion der beiden Gemeinden ergibt für Mürzzuschlag eine Flächenausweitung auf insgesamt rund 51 Quadratkilometer.
Heinz Veitschegger
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