Exklusiv: Geld zurück gibt es nicht

Polizisten haben sich auf Verkehrszeichen verlassen, die es noch nicht gab. Foto: Scheriau
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  • hochgeladen von Stefan Verderber

Im Februar trudelten einige Strafzettel bei Autofahrern im Murtal ein - was an sich nichts Ungewöhnliches wäre. Das Besondere daran: Die Strafen wurden zu Unrecht ausgestellt, wie sich nach Recherche der Murtaler Zeitung herausstellte.
Den Anstoß dafür lieferte eine junge Frau aus Weißkirchen. Sie hat eine Anonymverfügung erhalten, da sie am 7. Jänner in einer 30er-Zone in der Kärntnerstraße in Weißkirchen zu schnell unterwegs gewesen sei. Der Haken an der Sache: In der besagten Straße gibt es keine 30er-Zone, auf der Vorrangstraße gilt Tempo 50. Offenbar ortsunkundige Polizisten haben das aber nicht gewusst. Wolfgang Staudacher, Leiter der Verkehrsabteilung der Landespolizeidirektion, erklärte daraufhin: „Sollte da ein Fehler passiert sein, dann wird dieser korrigiert. Wir prüfen das vor Ort.“
Darüber informiert wurde anschließend auch die Bezirkshauptmannschaft Murtal als zuständige Behörde. Dort hat man herausgefunden, dass es sich um einen „Kundmachungsfehler“ handelt. Nachdem im Jahr 2011 zwei Gemeindestraßen zu Vorrangstraßen erklärt wurden, hat man darauf vergessen, auch eine entsprechende Tafel anzubringen. Ulrich Haselmann von der BH Murtal erklärt: „Polizisten verlassen sich natürlich auf Verkehrszeichen.“ Diese waren in diesem Fall aber fehlerhaft oder nicht existent. Deshalb sind in Summe 44 Anonymverfügungen ausgestellt worden - zu Unrecht.
Was können die Autofahrer jetzt machen, die zum Handkuss gekommen sind? „Wenn die Anonymverfügung nicht einbezahlt wurde, haben sie richtig gehandelt. Wenn sie allerdings bezahlt wurde, dann ist sie rechtlich nicht mehr existent“, sagt Ulrich Haselmann. Das heißt: Es gibt auch kein Geld zurück.
Der Fehler wird übrigens noch diese Woche behoben, wie seitens der BH Murtal versprochen wurde. Für die Gestraften natürlich ein schwacher Trost.

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