MEINUNG: Verwaltung gegen Verwaltung

Wer in diesem Land etwas schaffen will, muss erst einmal behördliche Hürden und verwaltungstechnische Hindernisse überwinden. Wenn das geschafft ist, heißt das noch immer nicht, dass Rechtssicherheit gegeben ist, wie auch der Fall Arena Fohnsdorf zeigt. Hier wurde im Vorjahr ein Optimierungs- und Erweiterungsbau in Angriff genommen, dem nach wie vor ein gültiger Bau- und Gewerbebescheid der Gemeinde Fohnsdorf und der BH Murtal zugrunde liegt. Auch wenn das einige offenbar nicht wahrhaben wollen und den Bau gar als „illegal“ bezeichnen. Immer wieder werden Bemühungen um die Ansiedelung von Betrieben und die damit verbundene Schaffung von wichtigen Arbeitsplätzen in der Region von Quertreibern torpediert. Damit verbunden ist natürlich stets ein Wulst an Verwaltungsarbeit, ganz zu schweigen von zeit- und kräfteraubenden Prozessen für den betroffenen Bauherrn. Im Fall Arena hat die Abteilung 13A des Landes Steiermark im November des Vorjahres einen gültigen Baubescheid der Gemeinde Fohnsdorf gekippt. Am Dienstag, 24. März 2015, wurde diese Entscheidung vom Landesverwaltungsgericht wieder aufgehoben. Die zuständige Richterin hat zugunsten der Beschwerde von Gemeinde und Arena entschieden und den Nichtigkeitsbescheid des Landes aufgehoben. Wenn das Land nicht in Revision geht, ist der Richterspruch in sechs Wochen rechtskräftig. Der Verwaltungswahnsinn im Land treibt wirklich seltsame Blüten. Blüten, die die wirtschaftliche Entwicklung des Landes nicht fördern, sondern behindern!

Push-Nachrichten auf dein Handy
MeinBezirk.at auf Facebook verfolgen
Die Woche als ePaper durchblättern
Newsletter deines Bezirks abonnieren

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.