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Frag den Experten
"Wie viel mehr bleibt uns heuer im Geldbörserl?"

Gute Beratung ist vor allem bei Steuern und Recht äußerst wichtig. | Foto: panthermedia
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  • Gute Beratung ist vor allem bei Steuern und Recht äußerst wichtig.
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Die Experten von ECA Haingartner und Pfnadschek Steuerberatung liefern uns aktuelle Auskünfte zu den Themen Steuern und Recht.

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MURTAL. Steuern und Recht – generell keine einfachen Themen, die sich zusätzlich auch laufend ändern können. Deshalb haben wir die Experten der ECA Haingartner und Pfnadschek Steuerberatung GmbH um den neuesten Stand der Dinge gebeten.

  • Welche Steuertarifgrenzen gelten 2025 und wie hat sich der Grundfreibetrag entwickelt?

Heuer kommt es bedingt durch die Abschaffung der kalten Progression zu einer automatischen Inflationsanpassung der Tarifstufen um 3,33 beziehungsweise um 3,83 Prozent. Bis zu 13.308 Euro Einkommen fällt keine Besteuerung an. Danach fallen laut Stufensteuersatz 20, 30, 40 oder 48 Prozent an. 50 Prozent Einkommenssteuer fallen an, wenn man über 103.072 Euro Einkommen im Jahr erzielt. 55 Prozent sind fällig, wenn man über eine Million Euro an Einkommen hat.

  • Wie viel mehr Netto gibt es heuer, wie viel mehr bleibt also im Geldbörserl?

Wie viel mehr Netto vom Brutto heuer überbleibt, ist nicht ohne detaillierte Angaben die Person betreffend zu sagen, da es ganz viele verschiedene Absetzbeträge und Zuschläge gibt - zum Beispiel Familienbonus plus, Alleinverdienerabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Kinderabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag und viele mehr. Ebenfalls - sehr individuell betrachtet - besteht die Möglichkeit, Sonderausgaben wie den Nachkauf von Versicherungszeiten, Kirchenbeiträge, Spenden, thermisch-energetische Sanierungen oder außergewöhnliche Belastungen wie Katastrophenschäden oder Krankheitskosten abzusetzen. Es besteht aber die Möglichkeit, im Internet Berechnungen durchzuführen - etwa mit unserem Brutto-Netto-Rechner.

Anita Pfnadschek und Sonja Haingartner liefern Antworten. | Foto: ECA
  • Anita Pfnadschek und Sonja Haingartner liefern Antworten.
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  • Wann soll man die Arbeitnehmerveranlagung in Angriff nehmen?

Arbeitnehmerveranlagungen können für das Vorjahr bereits über FinanzOnline erfasst werden. Die Bearbeitung vom Finanzamt wird jedoch frühestens seit Anfang März durchgeführt, da bis dahin alle Meldungen wie Jahreslohnzettel, Kirchenbeiträge oder Spenden von Dienstgebern und Einrichtungen an das Finanzamt durchgeführt werden müssen. Wir sind übrigens gerne bereit, Arbeitnehmerveranlagungen durchzuführen, um ein steueroptimales Ergebnis für unsere Klienten erzielen zu können.

  • Welche steuerlichen Neuerungen gibt es heuer generell?
  • Das Kilometergeld Pkw erhöht sich von 42 auf 50 Cent pro Kilometer. 
  • Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze beträgt jetzt 55.000 Euro brutto, bisher waren es 35.000 Euro netto.
  • Eine beschleunigte Gebäudeabschreibung kann unter Umständen geltend gemacht werden.
  • 15 Prozent Öko-Zuschlag für Sanierungsmaßnahmen zu Wohnzwecken können unter gewissen Bedingungen geltend gemacht werden.
  • Die Fläche für die Sachbezugsbefreiung bei kleinen, arbeitsplatznahen Dienstwohnungen wird erhöht.
  • Die Tagesgelder sind von 26,4 auf 30 Euro pro Tag und die Nächtigungsgelder von 15 auf 17 Euro pro Nacht angehoben.
  • Die Liebhabereiverordnung große und kleine Vermietungen betreffend wurde geändert.
  • Wie sieht es mit Pensionen und neuen Steuern aus?

Da wir jetzt lange keine neue Regierung hatten, können wir zu diesen Themen noch keine Aussagen machen.

Mehr Infos zum unterstützenden Unternehmen:
Austria Email AG

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