Gloggnitz/Schwarzau im Gebirge
Geschwister gewinnen Prozess um unfreiwillige Rettung
BEZIRK NEUNKIRCHEN. Die Gloggnitzerin Eva K. und ihre Schwester Fatima M. wurden mittels Polizei-Hubschrauber aus einer vermeintlichen Notlage gerettet. Um die Kosten für den Helikopter-Einsatz tobte ein Rechtsstreit. Mehr dazu liest du hier. Nun liegt ein Urteil vor.
Die beiden Schwestern Eva K. und Fatima M. wollten im September 2020 von Preintal zur Waldfreundehütte wandern. Dabei kamen die Frauen vom Weg ab. Was danach folgte, sorgte für einen zweijährigen Rechtsstreit.
Anruf ist nicht gleich Notruf
Obwohl sie sich bei der Wanderung vergangen waren, hätten sich Eva K. und Fatima M. nicht in einer Notlage befunden. Dennoch ging ein Anruf bei den Bergrettern ein, der als Notruf gewertet wurde. Denn warum sonst, ruft man bei der Bergrettung an?
So oder so wurde die Rettungskette in Gang gesetzt und die Damen mittels Polizei-Hubschrauber Libelle aufgespürt und "gerettet".
In dem folgenden Streit um die Hubschrauber-Rettungskosten in der Höhe von 4.680 Euro wurde am 1. Juni 2022 jedoch vom Landesverwaltungsgericht NÖ festgestellt, dass nicht die Geschwister, sondern deren Bruder die Bergrettung kontaktiert habe. "Wobei er bei dieser Gelegenheit ausdrücklich betonte, dass es keinesfalls darum gehe, uns zu retten oder zu bergen, da wir weder verletzt noch erschöpft seien", so Fatima M. Das Gericht folgte den Schilderungen des Geschwisterpaares, dass es sich nicht in einer Notlage befand, die einen Rettungseinsatz gerechtfertigt hätte. "Wir müssen daher für die Kosten des Helikoptereinsatzes von insgesamt € 4.680 nicht aufkommen", freut sich M.
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