Führerscheinentzug
Wienerin mit 30 km/h auf A1 bei Steinhäusl unterwegs

- Eine Wienerin fuhr mit 30 bis 50 km/h auf der Überholspur der A1, was zu mehreren Beinahe-Unfällen führte. (Symbolfoto)
- Foto: pexels
- hochgeladen von Tamara Pfannhauser
Am 7. Mai 2023 geriet eine Lenkerin aus Wien auf der Westautobahn, nahe dem Knoten Steinhäusl, mit ihrem Fahrstil in den Fokus der Polizei. Mit einer Geschwindigkeit von lediglich 30 bis 50 km/h befuhr sie die dritte Fahrspur der Autobahn.
NÖ. Die Wienerin, die mit zwei Kindern im Fahrzeug unterwegs war, gab an, gesundheitliche Probleme zu haben, die ihre Fahrt beeinflussten. Der Vorfall zog eine gerichtliche Auseinandersetzung nach sich, deren Ausgang nun feststeht.
Die ungewöhnlich langsame Fahrt führte mehrfach zu gefährlichen Situationen, bei denen andere Fahrzeuge ausweichen mussten, um Zusammenstöße zu verhindern. Die Polizei reagierte und lotste das Fahrzeug bei der nächsten Raststation sicher von der Autobahn.
Die Fahrerin gab an, unter "Problemen mit den Augen" zu leiden, was zu einer Fehleinschätzung der Entfernung und zu Panikattacken führte. Infolgedessen hatte sie den Notruf gewählt, ebenso wie mehrere andere Verkehrsteilnehmer.
Gericht bestätigt Entzug des Führerscheins
Die Entscheidung über den Führerscheinentzug ging durch mehrere Instanzen. Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich stellte fest, dass das Verhalten der Fahrerin eine erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellte.

- Die Lenkerin wurde bei der Raststation von der Polizei angehalten und ihr Führerschein entzogen. (Symbolfoto)
- Foto: pexels
- hochgeladen von Tamara Pfannhauser
Auch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigte, gegenüber der "Presse", die Entscheidung und lehnte die Rückgabe des Führerscheins ab. Das Gericht bezeichnete die Fahrt als „extrem riskant und gefährlich“, insbesondere bei den herrschenden Lichtverhältnissen und der extrem langsamen Geschwindigkeit.
Ärztliche Untersuchung und rechtliche Konsequenzen
Im Rahmen der Ermittlungen wurde die Fahrerin einem Verkehrspsychologen vorgestellt, der feststellte, dass ihr Reaktionsvermögen unterdurchschnittlich war und sie somit für die Teilnahme am Straßenverkehr ungeeignet sei.

- Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte den Führerscheinentzug der Frau aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, die ihre Fahrt unsicher machten. (Symbolfoto)
- Foto: pexels
- hochgeladen von Tamara Pfannhauser
Aufgrund dieser Erkenntnisse bleibt der Führerschein der Frau entzogen, bis sich ihre gesundheitliche Situation verbessert. Erst wenn sie die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt, kann sie ihre Fahrerlaubnis zurückerlangen.
Zum Weiterlesen:



Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.