NoVA steigt
Jetzt Auto kaufen und sparen
Normverbrauchsabgabe wird mit 1. Juli erhöht: Die Änderungen gelten ausschließlich beim Neukauf.
NÖ. Da wird sich die Sparbüchse freuen, denn jetzt können Sie beim Kauf eines Neuwagens sparen. Vor allem dann, wenn Sie Ihre Entscheidung schnell treffen und Nägel mit Köpfen machen. Besser gesagt, den Kaufvertrag unterschreiben. Aber von vorn: Wer glaubt, das junge Jahr ohne Erhöhungen von Abgaben und Steuern überstehen zu können, der irrt. Denn die Normverbrauchsabgabe (NoVA) – die einmalig für Neufahrzeuge fällig ist – und bereits per Jänner teurer wurde, wird mit Juli für verbrauchsstarke Autos nochmal erhöht.
In Zahlen kann das etwa 850 Euro ausmachen. Und apropos tiefer in die Tasche greifen: Dies werden ab 1. Juli auch Käufer von Klein-Lkws, also Kastenwägen und „Pick-ups“ etc. müssen, weil dann auch für sie die NoVA fällig wird.
Und dann war es das mit Erhöhungen? Keineswegs: Die bereits bis 2024 vorgesehenen jährlichen Verschärfungen beinhalten ein Absenken des CO2-Abzugsbetrags und Malus-Grenzwertes sowie eine Erhöhung des Malusbetrags und des Höchststeuersatzes.
"Das betrifft fast alle Neuwagenkäufe: Familien werden künftig tiefer in die Tasche greifen müssen, weil sie größere und damit verbrauchsstärkere Autos benötigen",
zeigt der ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexperte, Martin Grasslober, auf.
Ab ins Autohaus
Wer sich also dieses Jahr sowieso um einen neuen Boliden umsehen wollte, der sollte dies ehestmöglich tun. Denn damit spart man sich die bevorstehende Erhöhung der NoVA.
Aber es gibt auch eine gute Nachricht – und das ist eine Übergangsregelung (siehe unten). Wie Sie wahrscheinlich auch schon erahnen können und richtig erraten haben: Für den Ankauf eines Elektroautos gilt dies alles nicht. Und übrigens auch nicht, wenn Sie einen Oldtimer kaufen.
Die Übergangsregelung
Für die NoVA-Verschärfungen im Juli gibt es folgende Übergangsregelung: Wird für ein Fahrzeug ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021 abgeschlossen und erfolgt die Lieferung des Fahrzeuges an den Kunden bis zum 31. Oktober 2021, kann die bis zum 30. Juni 2021 geltende Rechtslage angewendet werden. In so einem Fall besteht z. B. für einen Klein-Lkw (N1) noch keine NoVA-Pflicht.
NoVA ab Juli auch für die Motorräder
Das Einzige was bleibt, ist die Veränderung: In dem Fall die Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA). Gerade eben erhöht, blüht das ab 1. Juli nochmal.
Fällig wird die Abgabe beim Autoneukauf, ab Juli unterliegen aber auch Klein-Lkws, wie Kastenwägen, Pick-ups, ... der NoVA. Für Motorräder gilt dann ein Höchststeuersatz von 30 anstatt wie bisher 20 Prozent. Zusätzlich dazu erfolgt die Berechnung der NoVA für Quads ab Juli 2021 nicht mehr wie bisher wie für Pkws, sondern analog zu Motorrädern.
Keine Erhöhung bei Taxis oder Wohnwagen-Anhänger
Wer glaubt, dass die Normverbrauchsabgabe (NoVA) für jeden gilt, der irrt. Es gibt auch Gewinner – und das bedeutet, dass die Abgabe nicht fällig wird. Etwa bei Kraftfahrzeugen, die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden, sofern eine eigene Lenkerberechtigung vorliegt oder glaubhaft gemacht wird, dass das Kraftfahrzeug überwiegend für die persönliche Beförderung benützt wird. Ebenso trifft die Erhöhung nicht auf Wohnwagen-Anhänger und Elektrofahrzeuge (Hybridfahrzeuge sind nicht von der NoVA befreit, in der Regel fällt aber vor allem für Plug-In-Hybride keine NoVA an) zu.
Doch was, wenn es sich beim Kauf um Vorführ-, Diplomaten-, Fahrschulfahrzeuge oder ein Taxi, einen Miet- oder einen Gästewagen handelt? Bei NoVA-befreiten Fahrzeugen kann die Zulassungsstelle unter Umständen eine Unbedenklichkeitserklärung (erhältlich beim Wohnsitzfinanzamt) verlangen. Auch beim Kauf eines Oldtimers wird die NoVA nicht fällig.
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