Corona-Maßnahmen
Besuchsregeln in Oberösterreichs Spitälern
Aufgrund der Entwicklung der Corona-Infektionszahlen sowie der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen lockern auch Oberösterreichs Spitalsträger die Zugangsbeschränkungen zu ihren Kliniken.
OÖ. In den Kliniken der Oberösterreichischen Gesundheitsholding sowie den Ordensspitälern sind pro PatientIn und Tag zwei BesucherInnen für jeweils eine Stunde erlaubt.
Ausnahmen gelten weiterhin
Ausgenommen von Besuchsregelungen sind weiterhin Personen, die Frauen während der Geburt begleiten und Besuche bei schwerstkranken beziehungsweise sterbenden PatientInnen sowie Besuch und Begleitung minderjähriger PatientInnen. Zur Koordination wird eine Absprache mit der Patientin oder dem Patienten empfohlen. Die Besuchszeiten sowie alle weiteren Informationen finden BesucherInnen ab Montag auf der Website des jeweiligen Klinikums.
Schleusen, 3G-Regelung, Maskenpflicht
Um den so sensiblen Spitalsbereich dennoch bestmöglich zu schützen, seien weiterhin entsprechende Sicherheits- und Hygienemaßnahmen nötig. Besucher müssen entweder getestet, geimpft oder genesen sein. Ebenfalls aufrecht bleibt – auch entsprechend der gesetzlichen Vorgaben - die FFP2-Maskenpflicht für BesucherInnen, um die Sicherheit der PatientInnen, MitarbeiterInnen und auch der BesucherInnen selbst zu gewährleisten. Und auch die Schleusen vor den Kliniken bleiben bestehen, sie dienen der Sicherheit aller PatientInnen und des gesamten Gesundheitspersonals. PatientInnen und BesucherInnen werden in den Schleusen insbesondere auf die Einhaltung der 3G-Regelung überprüft.
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