Corona-Pandemie
Registrierungspflicht in den Gesundheitsberufen vorerst ausgesetzt

- Laut einer aktuellen Gesetzesänderung dürfen während der Dauer der derzeitigen Corona-Pandemie alle Personen in der Pflege und in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten arbeiten, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen.
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Seit Juli 2018 müssen sich Beschäftigte in der Pflege und in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten in das sogenannte Gesundheitsberuferegister eintragen lassen. Die Arbeiterkammer (AK) hat diese Registrierung als zuständige Behörde betreut.
„Wegen der Coronakrise ist die Eintragung ins Gesundheitsberuferegister vorübergehend nicht erforderlich“, stellt AK-Präsident Kalliauer klar.
Laut einer aktuellen Gesetzesänderung dürfen während der Dauer der derzeitigen Corona-Pandemie alle Personen in der Pflege und in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten arbeiten, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Diese berufliche Ausbildung muss durch Zeugnis, Diplom, Abschlussurkunde oder Bescheid nachgewiesen werden. Die Registrierungspflicht wird aber wegen der Corona-Pandemie vorübergehend ausgesetzt.
Mit dem Ende der Pandemie erlischt diese Berechtigung wieder. Ab dann ist für eine weitere Berufsausübung wieder die Registrierung im Gesundheitsberuferegister notwendig. Diese wird seit zwei Jahren von der Arbeiterkammer als zuständige Behörde betreut. Seit 1. Juli 2018 müssen sich alle Beschäftigten der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste verpflichtend in das Register eintragen lassen. Bis Dezember 2019 haben das in Oberösterreich mehr als 32.200 Beschäftigte gemacht.
Nähere Auskünfte unter Tel. 050/6906-1604 oder per E-Mail an gbr@akooe.at.
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