Schwarzbauten
Land OÖ sucht Lösung „zwischen Generalamnestie und Abriss“

- Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) und Landesrat Markus Achleitner (ÖVP, r.).
- Foto: Land OÖ/Kauder
- hochgeladen von Ingo Till
Bei Gebäuden, die teils oder zur Gänze auf Nicht-Bauland stehen gibt es bislang meist nur eine Konsequenz: Außernutzungstellung bzw. Abriss. Nun ist eine Novelle zum Raumordnungsgesetz in Arbeit, die hier etwas mehr Spielraum schaffen soll.
OÖ. Zum Teil oder zur Gänze ohne entsprechende Widmung errichtete Bauten sollen künftig nicht unbedingt abgerissen werden müssen. Insbesondere bei Wohnraum will das Land OÖ Ausnahmen ermöglichen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf bzw. ein Zusatz zum Raumordnungsgesetz wurde von den zuständigen Landesräten Manfred Haimbuchner (Baurecht, FPÖ) und Markus Achleitner (Raumordnung, ÖVP) in Auftrag gegeben. Man sei bestrebt, eine Lösung zu finden, „die Betroffenen einen Ausweg bietet, die Abweichungen jedoch nicht ohne Konsequenzen legalisiert“.
„Wollen keine Generalamnestie“
Die angesprochenen Konsequenzen seien noch nicht ausdiskutiert, Haimbuchner und Achleitner sprechen aber von „Verhältnismäßigkeit“. Die Landesräte gehen von finanziellen Sanktionen aus, die sich an der Schwere der Übertretung orientieren. Wer also beispielsweise mit seinem Haus zwei Meter vom Bauland abgewichen ist, wird voraussichtlich weniger Strafe zahlen als jemand, dessen Haus komplett auf Grünland steht. „Wir wollen keine Generalamnestie“, sagt Haimbuchner, aber es müsse eine Lösung geben, die nicht Abriss heißt.
Gilt nicht für alle Fälle
Achleitner betont aber auch, dass die kommende gesetzliche Lösung insbesondere für jene Fälle gedacht ist, bei denen Fehler oder Versehen passiert sind oder wo Gebäude vielleicht schon errichtet worden sind, bevor es das aktuelle Raumordnungsgesetz gegeben hat. „Wenn jemand sich an nichts gehalten und irgendwo ohne jegliche Genehmigung gebaut hat, dann gibt es keine Sanierungsmöglichkeit“, so Achleitner.
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