Gesetzesnovelle geht in Begutachtung
Deutsch als Kriterium für Sozialhilfe vorgesehen

Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) und FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr stellten die angestrebten Neuerungen im Sozialhilfegesetz vor. | Foto: Land OÖ/Haag
  • Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) und FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr stellten die angestrebten Neuerungen im Sozialhilfegesetz vor.
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Die Novelle im Sozialhilfegesetz soll die Themen Arbeit und Integration bzw. das erlernen der deutschen Sprache verstärkt in den Fokus rücken.

OÖ. Auch bisher schon gab es im Zusammenhang mit dem Bezug der Sozialhilfen in Oberösterreich eine sogenannte Bemühungspflicht. Jeder der Leistungen beziehen will, muss Bemühungen um eine Arbeitsstelle nachweisen. Dazu kommt jetzt, sollte der Entwurf so im Landtag angenommen werden, eine Deutsch-Pflicht bzw. die Verpflichtung an entsprechenden Kursen teilzunehmen. „Damit wird unsere oberösterreichische Integrationsleitlinie ‚Deutsch und Arbeit‘ stärker verankert“, so Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP). Und auch FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr sieht den „Integrationswillen als Erfordernis besser zum Ausdruck gebracht“.

Weniger Abzüge

Außerdem sollen laut Hattmannsdorfer vor allem Menschen mit Beeinträchtigungen, Frauen in Not und Wohnungslose von der Novelle profitieren, weil verschiedenste Leistungen, die bislang zu einer Reduktion der Sozialhilfebezüge führten, aufgerechnet würden. So soll beispielsweiswe das „Taschengeld“, das beeinträchtigte Menschen für einfache Arbeiten erhalten, nicht mehr von der Sozialhilfe abgezogen werden und auch Personen, die in Wohneinrichtungen für beeinträchtigte und wohnungslose Menschen sowie Frauenhäusern leben sollen nach der Novelle die volle Sozialhilfe erhalten und nicht, wie bisher, eine Reduktion der Bezüge hinnehmen müssen. Das würde aber nicht überall gelten – die Wohnbeihilfe etwa würde weiterhin von der Sozialhilfe abgezogen.

Abschluss bis Ende des Jahres

Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz wurde im Juni vom Bund in einigen Punkten angepasst. Dabei wurde ermöglicht, in den jeweiligen Ausführungsgesetzen der Länder Änderungen vorzunehmen – dies ist nun geschehen. Der fertige Gesetzesentwurf geht am 1. August in die Begutachtungsphase, ab September berät der Landtag darüber. Inkrafttreten wird es, wenn es nach dem zuständigen Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) geht, am 8. Dezember bzw. zur Gänze mit Jahresende. Dahingehend, dass die anderen Parteien das Gesetz so annehmen, ist Hattmannsdorfer optimistisch.

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