Neues Standortentwicklungsgesetz rechtlich nicht haltbar

- So soll die vierte Linzer Donaubrücke ausschauen. Der Baustart verzögert sich seit vielen Jahren.
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Mittels eines neuen Standortentwicklungsgesetztes will die Bundesregierung „standortrelevante“ Projekte beschleunigen. Der Entwurf ist rechtlich fragwürdig.
OÖ. Insgesamt neun Jahre dauerte die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) des Linzer Westrings. Immer wieder meldeten verschiedene Akteure neue Bedenken, just zur rechten Zeit – eine durchaus bekannte Verzögerungstaktik. Geht es nach der Bundesregierung, soll ein solches Vorgehen künftig verhindert werden. Der im Juli vorgelegte Entwurf eines neuen Standortentwicklungsgesetzes sieht unter anderem vor, dass „standortrelevante Vorhaben“ nach einem Jahr automatisch genehmigt werden, auch dann, wenn eine UVP bis dahin zu keinem Ergebnis gekommen ist.
„Das Standortentwicklungsgesetzt verhindert, dass wichtige Großprojekte wie der Westring weiter mutwillig verschleppt werden können und dem Steuerzahler Geld kosten.“
Wolfgang Hattmannsdorfer, OÖVP-Landesgeschäftsführer
„Dieses Gesetz verhindert, dass Großprojekte wie der Westring mutwillig verschleppt werden können“, sagt OÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer. Die zu erwartende Verfahrensbeschleunigung wäre „ein Schub für Pendler und Arbeitsplätze.“
Rechtliche Bedenken
Dass solche Verfahren oft künstlich in die Länge gezogen werden, weiß auch JKU-Vizerektor und Verfassungsrechtsexperte Andreas Janko. Darum sei die Zielsetzung des Gesetzesentwurfs durchaus legitim, rechtlich gesehen sei das Ganze allerdings „hochbedenklich“.
„Der Umstand, dass ein Projekt nach einer bestimmten Zeit – unabhängig von Bedenken – automatisch als genehmigt gilt, ist verfassungsrechtlich hochbedenklich.“
Andreas Janko, Vizerektor der Johannes Kepler Universität
Einer Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof oder gar den Europäischen Gerichtshof würde dieser „Schnellschuss“ kaum standhalten – außerdem könnten diese Prüfungen Jahre dauern und das Standortentwicklungsgesetz quasi auf Eis legen. Im Prinzip erklärt Janko, wäre es genauso zielführend, die Zeit für die Einreichung neuer Einwände von vornherein zu befristen – ohne weitere Einwände ist eine UVP im Durchschnitt nach etwa einem Jahr abgeschlossen.
Kommentar von BezirksRundschau-Chefredakteur Thomas Winkler:
Gesetzgebung à la Orban & Erdogan
Ja zu einem Standortentwicklungsgesetz, das mutwilligem Verzögern von Projekten wie beim Linzer Westring einen Riegel vorschiebt. Der Regierungsentwurf sieht aber eine automatische Genehmigung vor, wenn die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht fristgerecht fertig ist. Klingt nach absolutistischer Gesetzgebung à la Orban & Erdogan. Dass das nicht rechtskonform ist, sollte einem schon der Hausverstand sagen – und nicht erst der Verfassungsexperte. Einfache Lösung: Zeitraum für rechtliche Einwände beschränken.
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