Corona-Zahlen steigen stark an
Lockdown und Ausgangsbeschränkungen ab 3. November in Österreich

Der Lockdown und die Ausgangssperre (zwischen 20 und 6 Uhr) dürften von 3. bis 30. November gelten. | Foto: Dragan Tatic
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  • Der Lockdown und die Ausgangssperre (zwischen 20 und 6 Uhr) dürften von 3. bis 30. November gelten.
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Die Bundesregierung gab am 31. Oktober 2020 verschärfte Corona-Maßnahmen bekannt: Ein neuerlicher Lockdown schließt Gastronomiebetriebe, Hotels, Kinos, Theater, Bäder und Fitnessstudios. Außerdem gilt zwischen 20 Uhr und 6 Uhr früh eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Starten werden die neuen Maßnahmen am 3. November.

OÖ/Ö. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne), Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) und Finanzminster Gernot Blümel (ÖVP) gaben heute den zweiten Lockdown in diesem Jahr und eine damit einhergehende Ausgangsbeschränkung bekannt. Gelten sollen verschärften Maßnahmen ab 3. November bis Ende November – die Ausgangsbeschränkungen gilt vorerst bis inklusive 12. November und muss vom Parlament dann verlängert werden.

"Wenn wir nicht handeln, wird es zu einer Überlastung der Intensivmedizin kommen", sagt Kurz. Es werde nicht genug Betten für alle Patienten geben, weil die Corona-Infektionszahlen derzeit so stark ansteigen und immer mehr Menschen im Spital behandelt werden müssen. "Mit den harten Maßnahmen wollen wir die Zahlen nach unten drücken", so der Bundeskanzler.

Den vom Lockdown betroffenen Betrieben wird 80 Prozent des Umsatzes aus dem November 2019 als Entschädigung überwiesen. Voraussetzung ist, dass sie ihre Mitarbeiter nicht kündigen. Das Kurzarbeitsmodell wird generell ausgeweitet. Die Entschädigungsregel gilt auch für Non-Profit-Organisationen und Vereine. Wenn Homeoffice möglich ist, sollen Firmen auf Homeoffice umstellen.

Neuer Lockdown und Ausgangsbeschränkung

Ausgangsbeschränkung von 20 Uhr bis 6 Uhr früh mit nur fünf Ausnahmen:
- Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
- Betreuung von hilfsbedürftigen Personen
- Deckung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
- berufliche Zwecke
- Aufenthalt im Freien zur körperlichen Ertüchtigung (also Sport/Laufen/Spazieren) und psychischen Erholung

• Es dürfen sich nur mehr Personen aus zwei Haushalten treffenGaragen-, Gärten-, Schuppen- und Scheunen-Partys werden quasi verboten (der unmittelbare Wohnbereich ist von dieser Regelung nicht erfasst!)

Veranstaltungen werden untersagt – das Verbot umfasst kulturelle und sportliche Events (Spitzensport darf ohne Zuschauer stattfinden)

Gastronomie muss schließen, es dürfen Speisen und Getränke nur mehr von 6 bis 20 Uhr abgeholt werden (Kantinen in Betrieben, Schulen, etc. bleiben offen – ebenso wie Speisewagen)

Schule (Unterstufen/Volksschulen) und Kindergärten bleiben offenOberstufen und Unis stellen auf Distance Learning um

Handel bleibt offen – pro Kunde muss 10 Quadratmeter Geschäftsfläche zur Verfügung stehen, Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz

Dienstleister bleiben offen; Frisöre, Kosmetiker, Masseure müssen, wenn Mindestabstand nicht möglich, geeignete Schutzmaßnahmen treffen

Fitnessstudios, Theater, Opern, Kinos, Bäder und Thermen müssen schließen  – ebenso Museen, Bibliotheken, Zoos und Wettbüros (Parkanlagen bleiben offen)

Hotels dürfen nur für Geschäftsreisende offen halten

Ausnahmeregelungen gibt es für Begräbnisse (50 Personen erlaubt) und Demonstrationen (Abstandsregeln müssen eingehalten werden und Mund-Nasen-Schutz-Pflicht)

Testpflicht für Mitarbeiter in Alten- und PflegeheimenAlternative: adäquate Maske durchgehend tragen; Besucher müssen Maske tragen odernegativenTest vorweisen; pro Bewohner nur alle zwei Tage ein Besucher erlaubt

"Verbot" von überfüllten Autos – nur mehr zwei Personen pro Sitzreihe erlaubt, wenn es nicht Personen aus dem eigenen Haushalt sind (also Taxis, Fahrgemeinschaften)

Sportliche Betätigung nur mehr im Freien erlaubt, Training im Innenraum untersagt (Ausnahme: Spitzensportler); Sportanlagen im Freien bleiben offen, allerdings darf es nicht zu Körperkontakt kommen (Kontaktsportarten wie Fußball nicht erlaubt)

Aktuelle Infos zur Corona-Situation in OÖ finden Sie hier.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne, li). | Foto: Andy Wenzel/BKA
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Landeshauptmann Stelzer: "Leider notwendig"

Fast überall in Europa werde am Herunterfahren gearbeitet – teilweise auch noch härter und einschneidender als hierzulande, sagt Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) in einer Aussendung: „Aber auch wir müssen jetzt die sozialen Kontakte eine Zeit lang reduzieren. Damit hat niemand eine Freude, aber die Maßnahmen sind notwendig. Ich bin froh, dass die Bildungseinrichtungen weiterhin offen bleiben.“

Der Landeshauptmann begrüßt die versprochenen Hilfen für Betriebe, die von den verordneten Schließungen betroffen sind. „Diese Betriebe sind jetzt erneut und massiv von Corona-Maßnahmen betroffen. Jetzt geht es darum, dass diese Unterstützungsleistungen rasch und unbürokratisch bei den Unternehmen ankommen. Damit die Betriebe wirtschaftlich überleben können und Arbeitsplätze gesichert werden.“

Maßnahmen in Oberösterreich vor dem Lockdown

Aufgrund der stark steigenden Corona-Zahlen hat Oberösterreich bereits am 28. Oktober verschärfte Maßnahmen beschlossen. So wurden u.a. rechtliche Schritte zur Eindämmung von privaten Partys in Stadln, Garagen und Hütten gesetzt. Konkret besteht nun eine Verpflichtung, bei mehr als sechs teilnehmenden Personen Sitzplätze zuzuweisen und die Veranstaltung bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Zudem waren Maßnahmen zum besseren Schutz der Menschen in Alten- und Pflegeheimen und zur Gästeregistrierung in der Gastronomie beschlossen worden.

Alten- und Pflegeheime: Verpflichtendes Tragen von Mund-Nasenschutz-Masken durch Besucher, Fiebermessen beim Eingang, die Bekanntgabe von Kontaktdaten durch die Besuchern zur Optimierung sowie eine verbesserte Schulung der Mitarbeiter bezüglich der Hygieneerfordernisse. Je Bewohner und Tag sind höchstens zwei Besuchspersonen zulässig.

Gastronomie: Um das Kontaktpersonenmanagement bzw. die Nachverfolgung der Kontakte von infizierten Personen zu erleichtern, ist die Gästeregistrierung verpflichtend.

Diese genannten Maßnahmen in OÖ gelten zumindest solange, bis der Lockdown der Bundesregierung in Kraft tritt.

Der Lockdown und die Ausgangssperre (zwischen 20 und 6 Uhr) dürften von 3. bis 30. November gelten. | Foto: Dragan Tatic
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