Rohrbach wickelt ab sofort Verkehrsstrafen für Ausländer ab

Landeshauptmann-Stellvertreter und Naturschutz-Landesrat Manfred Haimbuchner (l.) und Landeshauptmann Stelzer | Foto: Land OÖ/Stinglmayr
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Neben der Deregulierung, also der Abschaffung gewisser Rechtsvorschriften und Regelungen ist die Bündelung von Kompetenzen eines der effizienzsteigernden Mittel der neuen Landesregierung. Einerseits soll damit der Wirtschaftsstandort gestärk werden, andererseits soll das Ganze auch für die Bürger eine Entlastung sein.

Bündelung von Kompetenzen

Ein Beispiel für die Kompetenzbündelung ist die vor genau einem Jahr vollzogene Zusammenlegung der Bezirksverwaltungen von Grieskirchen und Eferding. Ein „Vorzeigebeispiel“, wie Landeshauptmann Thomas Stelzer sagt, ist da auch folgende Entscheidung: Die Bezirkshauptmannschaft (BH) Rohrbach wird künftig sämtliche Verkehrsdelikte von Lenkern aus dem EU-Ausland, die in Oberösterreich begangen werden, abwickeln. Alle derartigen Anzeigen werden bereits ab 1. September digital an die BH Rohrbach weitergeleitet, wo man dann Anonymverfügungen, Lenkererhebungen und Strafverfügungen erstellt und bearbeitet. Druck und Versand werden allerdings weiterhin vom das Land OÖ erledigt. Im Jahr 2016 waren es 190.000 Strafzettel, die ins Ausland versendet wurden. Durch eine steigende Anzahl an teilnehmenden Ländern wird heuer mit rund 350.000 gerechnet.

Naturschutz in Gefahr?

Naturschutz-Landesrat Manfred Haimbuchner gab einige Vereinfachungen bei der Bewilligung von Forststraßen und im Umgang mit Uferschutzzonen bekannt. Auch bei Naturschutzverfahren im Zusammenhang mit Bauvorhaben wir ab sofort einiges einfacher. Das heißt nicht, dass die Natur weniger unter Schutz der Regierung steht. Vielmehr wurde versucht Verfahren zusammzulegen. Etwa indem die Naturschutzrelevanz eines Vorhabens bereits im baurechtlichen Vorprüfungsverfahren Beachtung findet und nicht in einem eigenen.

Wegfall der zweiten Gemeindeinstanz

Ein weiteres einfaches Beispiel ist der Wegfall der zweiten Gemeindeinstanz im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden. Bis jetzt konnte gegen einen Bescheid des Bürgermeisters beim Gemeinderat berufen werden, dagegen konnte wiederum eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht eingebracht werden. Künftig kann gegen Bescheide des Bürgermeisters direkt das Rechtsmittel der Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht eingesetzt werden – eine Entlastung für die Gemeinden und eine Vereinfachung für die Bürger.

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