Reisen stornieren
Geld zurück wegen Corona

Wenn eine Reise wegen Corona nicht angetreten werden kann und der Veranstalter Gutscheine anbietet, braucht der Konsument Sicherheit. Denn was passiert wenn der Anbieter insolvent wird? | Foto: Fotowerk/Fotolia
  • Wenn eine Reise wegen Corona nicht angetreten werden kann und der Veranstalter Gutscheine anbietet, braucht der Konsument Sicherheit. Denn was passiert wenn der Anbieter insolvent wird?
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Verunsicherte Konsumenten wenden sich an die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich, weil ihre Flüge und Reisen abgesagt wurden und sie nun um ihr Geld bangen.


„Viele Kunden wären bereit, Umbuchungen oder Reisegutscheine zu akzeptieren. Allerdings nur wenn sie sicher sein können, dass diese im Falle einer Insolvenz des Reisebüros oder der Fluglinie nicht verfallen. Wir fordern daher Haftungsübernahmen für umgebuchte Reisen, Flüge und Gutscheine durch den Staat. Das würde nicht nur den Konsumenten helfen, sondern auch den Reisebüros und Fluglinien nützen und so Arbeitsplätze sichern“, sagt AK-Präsident Johann Kalliauer.

Rechtlich ist die Situation bei Reisen, die aufgrund von Corona nicht angetreten werden können oder konnten, eindeutig. Betroffene müssen ihr Geld zurückbekommen, wenn die Leistungen nicht erbracht werden beziehungsweise. nicht in Anspruch genommen werden kann.

Gutschein statt Geld?

Tatsächlich bieten aktuell als Lösung in der Ausnahmesituation aber Fluglinien, Reisebüros und -veranstalter ihren Kunden Gutscheine an oder wollen eine Umbuchung auf einen späteren Reisezeitpunkt vornehmen. Auf europäischer Ebene gibt es bereits politische Unterstützung dafür. Es wird nämlich befürchtet, dass die europäische Reisebranche die finanziellen Belastungen der Rückzahlungen nicht stemmen kann und durch die daraus folgenden Insolvenzen alle – Unternehmen, Arbeitnehmer und Konsumenten – verlieren.

Was passiert bei Insolvenzen?

Viele Konsumenten wären bereit, eine Umbuchung der bereits bezahlten oder angezahlten Reise oder einen Gutschein vom Reisebüro oder der Fluglinie zu akzeptieren. Kunden brauchen aber die Sicherheit, dass der Vertragspartner nicht insolvent wird und die Gutscheine dann verloren sind. In diesem Fall wäre die Reise hinfällig und Geld zurück gibt es auch nicht.

Staat könnte Haftung übernehmen

Die AK OÖ schlägt daher eine staatliche Haftungsübernahme für umgebuchte Reisen, Flüge und Gutscheine vor. Diese soll schlagend werden, wenn der Anbieter – ein heimisches Reisebüro, ein Reiseveranstalter oder eine österreichische Fluglinie – insolvent wird. „Das wäre eine win-win-Situation für alle Beteiligten“, unterstreicht der Präsident, der dabei sowohl die Rechte der  Konsumenten als auch die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung, vor allem aber auch die Arbeitsplätze in der Reisebranche im Fokus hat.

Vorgaben einheitlich regeln

Im Falle einer gesetzlichen Regelung fordern die Experten der AK OÖ einheitliche Vorgaben für die Umbuchungsmöglichkeiten betroffener Kunden. So sollen Gutscheine eine Gültigkeit bis mindestens Ende 2021 aufweisen und der Buchungszeitraum für die Ersatzreise/den Ersatzflug muss jedenfalls bis Jahresende 2020 ausgedehnt werden. Kürzere Fristen, wie aktuell zum Beispiel bis Mai angeboten, sind den Arbeitnehmern in der aktuellen Situation nicht zumutbar. Viele wissen noch gar nicht, wann sie Urlaub nehmen können. Abgesehen davon ist die allgemeine Situation in vielen Ländern voraussichtlich noch länger ungewiss.

Der Preis für die verschobenen Reisen – unter gleichen Voraussetzungen (wie etwa ähnlicher Reisezeitraum, selbe Hotelkategorien oder idente Reiserouten) – muss auch bis Ende 2021 gleich bleiben bzw. darf sich nur aufgrund nachvollziehbarer Preissteigerungen um maximal zehn Prozent erhöhen. Bei größeren Preissteigerungen haben die Konsumenten zu jedem Zeitpunkt Anspruch auf die Rückerstattung sämtlicher geleisteter Zahlungen. Nur so kann verhindert werden, dass es zu großen Preissprüngen kommt und hohe Beträge von den Reisenden verlangt werden.

Sozial­partnerschaft könnte helfen

Wünschenswert ist eine europaweite Regelung, da viele Österreicher bei deutschen und europäischen Reiseveranstaltern gebucht haben. Keinesfalls darf durch europäische Anlassgesetzgebung das gesamte Risiko auf Konsumenten abgewälzt werden, indem sie zur Annahme von Gutschriften gezwungen werden. Hier sind die Vertreter des Bundesministeriums für Tourismus aufgefordert, sich in Brüssel auf die Seite der Kunden zu stellen und nicht nur die Reisebranche zu vertreten.

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