Corona Test
Bayern führt Testpflicht für Pendler ein
Seit 23. Oktober gilt in Bayern eine Testpflicht für Pendler. Somit müssen alle, die die Grenze überschreiten wollen, einen negativen Corona-Test aufweisen.
SALZBURG/BAYERN. Alle Pendler, die aus einem Corona-Risikogebiet in Bayern einreisen, müssen der zuständigen Behörde einen negativen Testbescheid, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorweisen. Dazu gehören all jene, die sowohl zu Berufs- als auch zu Bildungszwecken in das deutsche Bundesland einreisen müssen.
Arbeiterkammer befürchtet Chaos
Die Salzburger Arbeiterkammer (AK) erwartet daher einen großen Andrang auf die Corona-Tests und hohe Kosten für die zahlreichen Betroffenen. Die Wirtschaftskammer Salzburg (WKS) kritisiert diesen Entscheid der Bayern. "Sind schon die Reisewarnungen quer durch ganz Europa Gift für die Wirtschaft, so wird nun auch durch die Verordnung das grenzüberschreitenden Wirtschaften zusätzlich erschwert“, warnt WKS-Präsident Peter Buchmüller. „Die Wirtschaftskammer Salzburg fordert eine umgehende Aufhebung dieser EU- und wirtschaftsfeindlichen Verordnung", heißt es in der Aussendung der Wirtschaftskammer.
Regelmäßige Tests
"Wer aus einem Risikogebiet regelmäßig mindestens einmal wöchentlich nach Bayern einreist, um sich dort aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen, zu Ausbildungszwecken oder zum Schul- oder Hochschulbesuch aufzuhalten, muss der für den Berufs-, Geschäfts-, Ausbildungs-, Schul-oder Hochschulort zuständigen Kreisverwaltungsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle unaufgefordert und unverzüglich 1. binnen sieben Tagen nach der ersten auf den 23. Oktober 2020 folgenden Einreise und 2. danach regelmäßig in jeder nachfolgenden Kalenderwoche ein Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen", verkündet die bayerische Einreisequarantäneverordnung.
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