Maishofen
Ermittlungsergebnisse der Polizei zur tödlichen Auseinandersetzung
Wie bereits berichtet, starben bei einer Auseinandersetzung in Maishofen zwei Personen. Nun liegen die Ergebnisse der Tatortarbeit, der Obduktion und der Einvernahme der dritten beteiligten Person vor. Die Polizei berichtet wie folgt:
MAISHOFEN. Am Abend des 29. Augusts 2021 kam es in einem Einfamilienhaus in Maishofen zu einem Streit zwischen einem 81-jährigen Pinzgauer, einer 71-jährigen Frau und deren 51-jährigen Sohn. Dabei starb die Frau, die beiden Männer wurden verletzt. Am Weg ins Krankenhaus erlag der 81-Jährige seinen Verletzungen. (>ZUM ERSTBERICHT<)
Todesursache: Schuss bzw. innere Verletzungen
"Wie die Obduktionen im Gerichtsmedizinischen Institut in Salzburg ergaben, erlag die 71-Jährige einem Schuss in den Hinterkopf und den daraus resultierenden Folgen. Der 81-Jährige verstarb an inneren Verletzungen, die er vermutlich im Zuge des Tatgeschehens erlitt", informiert die Polizei.
81-Jähriger wollte laut Polizei Frau und Sohn töten
Nach derzeitigem Ermittlungsstand geht die Landespolizeidirektion davon aus, dass "der 81-jährige Pinzgauer am 29. August gegen 18.45 Uhr seine 71-jährigen Ex-Frau im Zuge eines Streites durch einen Kopfschuss, mit einer auf ihn registrierten kleinkalibrigen Faustfeuerwaffe, von hinten getötet hat." Unmittelbar darauf versuchte er laut Polizei, "seinen 51-jährigen Sohn durch einen Schuss ins Gesicht zu töten."
Verletzungen beim Kampf um Waffe
"Folglich kam es zwischen dem 81-Jährigen und seinem 51-jährigen Sohn zu einem Handgemenge und einem längeren Kampf um die Waffe", informiert die Polizei. "Dabei fixierte der 51-Jährige seinen Vater durch Körperkraft am Boden. Zudem gelang es ihm, seinem Vater die Waffe abzunehmen und den Polizeinotruf zu verständigen. Die beim 81-Jährigen festgestellten Verletzungen dürften beim Kampf und dem Fixieren am Boden entstanden sein", so die Polizei.
51-Jähriger: vorläufige Festnahme aufgehoben
Aufgrund der Ermittlungsergebnisse sowie der Vernehmung des 51-jährigen Sohnes lässt sich der Verdacht des Mordes gegen diesen laut Polizeidirektion nicht begründen. "Jedoch wird sein Handeln in einer Notwehr- bzw. Nothilfesituation strafrechtlich geprüft", heißt es weiter. "Über Anordnung der Staatsanwaltschaft Salzburg wurde die vorläufige Festnahme des 51-Jährigen aufgehoben."
Weitere, noch notwendigen Ermittlungen des Landeskriminalamtes Salzburg laufen. Dies vermeldete die Landespolizeidirektion Salzburg.
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