Unwetter
Land gibt erste Schätzung der Kosten bekannt
Laut einer ersten Kostenschätzung sind rund zwei Millionen Euro für die ersten Sofortmaßnahmen nach dem Starkregen vom Wochenende notwendig .
PINZGAU. Der Starkregen hat eine Spur der Verwüstung hinterlassen. Oberste Priorität bei den unmittelbaren Maßnahmen: Bewohner schützen, Verkehrswege freimachen und Gebäude absichern. „Durch schnelles Handeln wird Schlimmeres verhindert. Sofortmaßnahmen, um weitere Schäden zu verhindern, machen nach einer ersten Grobschätzung bisher rund zwei Millionen Euro aus, der Schwerpunkt liegt im Pinzgau“, rechnet der für den Katastrophenfonds zuständige Landesrat Josef Schwaiger.
„Obwohl der Zeitdruck bei den Wiederherstellungsarbeiten relativ groß ist, appelliere ich, sich die nötige Zeit für die Arbeiten zu nehmen. Es geht in diesen Stunden vor allem um die Sicherheit derer, die unter schwierigsten Bedingungen vor Ort im Einsatz sind. Das ist wichtig, um zusätzliche Gefährdungen zu vermeiden“, so Schwaiger.
Akute Sicherungsmaßnahmen
Den Löwenanteil der Kosten machen Einsätze von Baggern und schwerem Gerät zum Lösen von Verklausungen in Bächen und Flüssen, zum Abtransport von Geröll aus Wildbachsperren und von Güterwegen sowie für akute Sicherungsmaßnahmen im Gelände aus.
Leonhard Krimpelstätter von der Wildbach- und Lawinenverbauung schätzt, dass in den ersten Tagen nach dem Starkregen etwa 300.000 Kubikmeter Geröll, Schlamm und Holz aus den Sperren entfernt wurden. Das entspricht 30.000 Lkw-Fuhren, die auf vorsorglich ausgewiesenen Flächen abgeladen werden. „Gut ist, dass die Sicherungen alle gehalten haben und damit noch größere Schäden verhindert werden konnten. Um für nachfolgende Ereignisse gerüstet zu sein, ist die Räumung der Sperren Gebot der Stunde“, so Krimpelstätter.
Zusätzliche Kosten
Nicht eingerechnet in diese Summe sind Arbeiten auf Gemeinde- und Landesstraßen. Kurt Heimer von der Landesstraßenverwaltung rechnet mit einigen hunderttausend Euro Kosten allein für die akut notwendigen Instandsetzungsarbeiten in diesen Tagen beim Landesstraßen-Verkehrsnetz, das in Salzburg rund 1.400 Kilometer umfasst.
Geschädigte können einen Beihilfeantrag innerhalb eines halben Jahres nach dem Schadensereignis beim Land Salzburg über die Schadensgemeinde einreichen. Sie hilft bei der Antragstellung. Berücksichtigt werden können nicht versicherbare Schäden, die für die Geschädigten eine spürbare materielle Belastung verursacht haben.
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