Skiregeln
"Ski-Rowdys" könnten laut Gesetz ins Gefängnis kommen

Vor allem in der Ferienzeit, bei überfüllten Pisten, ist das Unfallrisiko erhöht. | Foto: ÖAMTC/POSTL
3Bilder
  • Vor allem in der Ferienzeit, bei überfüllten Pisten, ist das Unfallrisiko erhöht.
  • Foto: ÖAMTC/POSTL
  • hochgeladen von Philipp Scheiber

Wie die Rechtslage bei einem Skiunfall aussieht und welche Strafen verhängt werden können, wissen nur die Wenigsten. Da die Pisten auch im Pongau in der Ferienzeit wieder an ihre Auslastungsgrenzen kommen, erklärt der ÖAMTC welche Strafen bei Pistenunfällen fällig werden.

SALZBURG, PONGAU. Bei einem Autounfall denken nur wenige Personen an eine Fahrerflucht. Abgesehen davon, dass es moralisch äußerst verwerflich ist, weiß ein jeder, dass den Flüchtigen eine massive Strafe droht. Auf der Skipiste ist es ähnlich. Nur die Wenigsten wissen, dass für Pistenunfälle nahezu die gleichen Richtlinien wie für Verkehrsunfälle gelten. Da die Pisten in der anstehenden Ferienzeit auch im Pongau wieder überfüllt sein werden, erklärt uns der ÖAMTC die Rechtslage.

Unterlassene Hilfeleistung

Wenn man in eine Kollision verwickelt ist, verfügen viele Personen über genügend Einfühlsamkeitsvermögen, um sich zu vergewissern, ob es der anderen Person gut geht. Falls eine Person doch flüchtet, droht dieser eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und eine stattliche Geldstrafe. ÖAMTC-Rechtsexpertin Christina Holzer-Weiß erklärt, dass in den meisten Fällen kein Eintrag ins Strafregister erfolge, sondern lediglich eine Geldstrafe zu büßen wäre. Auch wenn man nur Zuschauer ist, sollte man nicht zögern zu helfen, denn unterlassene Hilfeleistung wird laut ÖAMTC streng geahndet. "Helfen ist Pflicht und wer nicht selbst helfen kann, muss zumindest Hilfe organisieren", betont die ÖAMTC-Rechtsexpertin.

Die Rechtsexpertin Christina Holzer-Weiß, erklärt kurz und knapp die juristischen Vorgänge bei unangemessenen Pistenverhalten. | Foto: ÖAMTC/Gurtner
  • Die Rechtsexpertin Christina Holzer-Weiß, erklärt kurz und knapp die juristischen Vorgänge bei unangemessenen Pistenverhalten.
  • Foto: ÖAMTC/Gurtner
  • hochgeladen von Philipp Scheiber

Pistenfahrerflucht nimmt wieder zu

Die Polizei ließ uns eine Alpinstatistik zum Thema Fahrerflucht nach Skikollisionen im organisierten Skiraum zukommen. Laut der Statistik sind Pistenkollisionen mit anschließender Fahrerflucht in der Corona Zeit stark gesunken, weil vergleichsweise wenig Skifahrer unterwegs waren. Nun weisen derartige Fälle wieder eine leichte Zunahme auf.

Vergleichszeitraum: 01.12.2019 bis 10.02.2020; Fahrerflucht - Gesamtes Bundesland Salzburg 156 Ereignisse (davon 36 schwere Verletzungen)

  • Zell am SEE: 58 Ereignisse
  • St. Johann: 73 Ereignisse
  • Tamsweg: 23 Ereignisse

Vergleichszeitraum: 01.12.2021 bis 10.02.2022; Fahrerflucht - Gesamtes Bundesland Salzburg 79 Ereignisse (davon 16 schwere Verletzungen)

  • Zell am SEE: 29 Ereignisse
  • St. Johann: 44 Ereignisse
  • Tamsweg: 6 Ereignisse

Vergleichszeitraum: 01.12.2022 bis 10.02.2023; Fahrerflucht – Gesamtes Bundesland Salzburg 85 Ereignisse (davon 10 schwere Verletzungen)

  • Zell am SEE: 30 Ereignisse
  • St. Johann: 42 Ereignisse
  • Tamsweg: 13 Ereignisse

Grundregeln beachten

Auf der Piste gibt es zwar keine Gesetze die eingehalten werden müssen, man sollte sich aber an die Regeln des internationalen Skiverbandes (FIS) halten. "Die FIS-Regeln werden grundsätzlich auch zur Klärung von Pistenunfällen herangezogen", so Christina Holzer-Weiß. Beispiele zu den Regeln wären:

  • Angepasste Geschwindigkeit
  • Richtige Wahl der Fahrspur
  • Rücksichtnahme auf andere
  • Pflicht zur Hilfeleistung
Je nach Unfallfolge kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bzw. eine Geldstrafe erfolgen. | Foto: ÖAMTC Flugrettung
  • Je nach Unfallfolge kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bzw. eine Geldstrafe erfolgen.
  • Foto: ÖAMTC Flugrettung
  • hochgeladen von Philipp Scheiber

Nach dem Unfall

Falls es tatsächlich zu einem Unfallhergang kommt und eine Person eindeutig Schuld erhält, ist diese schadensersatzpflichtig. Dies geschieht im Sinne eines Kostenersatzes notwendiger medizinischer Behandlungen oder Schmerzensgeld. Ist man jedoch Haftpflicht versichert, übernimmt in der Regel die Versicherung den entstandenen Schaden. 

"Häufig enthält eine abgeschlossene Haushaltsversicherung auch eine Haftpflichtversicherung – das ist aber nicht immer der Fall. or dem Skiurlaub sollte man sich daher vergewissern, ob man tatsächlich über einen aufrechten Haftpflichtschutz verfügt."
ÖAMTC-Juristin Christina Holzer-Weiß

Das könnte dich auch interessieren:

Pongauer Bauern kritisieren strenge Bio-Vorgaben

Für St. Johanner Skicrosser ist die WM-Saison vorbei
Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Anzeige
Foto: Stefan Schubert

Traumjob gefällig?
Wir suchen Physios mit Herz und Hirn für unser Team!

Ein inspirierendes Arbeitsumfeld? Check. Ein innovatives Arbeitsklima? Check. Spannende Fortbildungsmöglichkeiten? Check. Attraktive Benefits? Check. Viele nette Kolleginnen und Kollegen? Doppelcheck. Das Alpentherme Gastein Gesundheitszentrum liegt in der Mitte des Gasteinertals – genau gesagt im malerischen Bad Hofgastein. Wir arbeiten als private Krankenanstalt in Form eines selbständigen Ambulatoriums für Kur, Rehabilitation und Sportmedizin. Mit einem vielfältigen Therapie- und...

  • Salzburg
  • Pongau
  • Magazin RegionalMedien Salzburg

UP TO DATE BLEIBEN


Aktuelle Nachrichten aus Salzburg auf MeinBezirk.at/Salzburg

Neuigkeiten aus dem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

Newsletter abonnieren und wöchentlich lokale Infos bekommen

MeinBezirk auf Facebook: Salzburg.MeinBezirk.at

MeinBezirk auf Instagram: @salzburg.meinbezirk.at

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.