Skiregeln
"Ski-Rowdys" könnten laut Gesetz ins Gefängnis kommen
Wie die Rechtslage bei einem Skiunfall aussieht und welche Strafen verhängt werden können, wissen nur die Wenigsten. Da die Pisten auch im Pongau in der Ferienzeit wieder an ihre Auslastungsgrenzen kommen, erklärt der ÖAMTC welche Strafen bei Pistenunfällen fällig werden.
SALZBURG, PONGAU. Bei einem Autounfall denken nur wenige Personen an eine Fahrerflucht. Abgesehen davon, dass es moralisch äußerst verwerflich ist, weiß ein jeder, dass den Flüchtigen eine massive Strafe droht. Auf der Skipiste ist es ähnlich. Nur die Wenigsten wissen, dass für Pistenunfälle nahezu die gleichen Richtlinien wie für Verkehrsunfälle gelten. Da die Pisten in der anstehenden Ferienzeit auch im Pongau wieder überfüllt sein werden, erklärt uns der ÖAMTC die Rechtslage.
Unterlassene Hilfeleistung
Wenn man in eine Kollision verwickelt ist, verfügen viele Personen über genügend Einfühlsamkeitsvermögen, um sich zu vergewissern, ob es der anderen Person gut geht. Falls eine Person doch flüchtet, droht dieser eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und eine stattliche Geldstrafe. ÖAMTC-Rechtsexpertin Christina Holzer-Weiß erklärt, dass in den meisten Fällen kein Eintrag ins Strafregister erfolge, sondern lediglich eine Geldstrafe zu büßen wäre. Auch wenn man nur Zuschauer ist, sollte man nicht zögern zu helfen, denn unterlassene Hilfeleistung wird laut ÖAMTC streng geahndet. "Helfen ist Pflicht und wer nicht selbst helfen kann, muss zumindest Hilfe organisieren", betont die ÖAMTC-Rechtsexpertin.
Pistenfahrerflucht nimmt wieder zu
Die Polizei ließ uns eine Alpinstatistik zum Thema Fahrerflucht nach Skikollisionen im organisierten Skiraum zukommen. Laut der Statistik sind Pistenkollisionen mit anschließender Fahrerflucht in der Corona Zeit stark gesunken, weil vergleichsweise wenig Skifahrer unterwegs waren. Nun weisen derartige Fälle wieder eine leichte Zunahme auf.
Vergleichszeitraum: 01.12.2019 bis 10.02.2020; Fahrerflucht - Gesamtes Bundesland Salzburg 156 Ereignisse (davon 36 schwere Verletzungen)
- Zell am SEE: 58 Ereignisse
- St. Johann: 73 Ereignisse
- Tamsweg: 23 Ereignisse
Vergleichszeitraum: 01.12.2021 bis 10.02.2022; Fahrerflucht - Gesamtes Bundesland Salzburg 79 Ereignisse (davon 16 schwere Verletzungen)
- Zell am SEE: 29 Ereignisse
- St. Johann: 44 Ereignisse
- Tamsweg: 6 Ereignisse
Vergleichszeitraum: 01.12.2022 bis 10.02.2023; Fahrerflucht – Gesamtes Bundesland Salzburg 85 Ereignisse (davon 10 schwere Verletzungen)
- Zell am SEE: 30 Ereignisse
- St. Johann: 42 Ereignisse
- Tamsweg: 13 Ereignisse
Grundregeln beachten
Auf der Piste gibt es zwar keine Gesetze die eingehalten werden müssen, man sollte sich aber an die Regeln des internationalen Skiverbandes (FIS) halten. "Die FIS-Regeln werden grundsätzlich auch zur Klärung von Pistenunfällen herangezogen", so Christina Holzer-Weiß. Beispiele zu den Regeln wären:
- Angepasste Geschwindigkeit
- Richtige Wahl der Fahrspur
- Rücksichtnahme auf andere
- Pflicht zur Hilfeleistung
Nach dem Unfall
Falls es tatsächlich zu einem Unfallhergang kommt und eine Person eindeutig Schuld erhält, ist diese schadensersatzpflichtig. Dies geschieht im Sinne eines Kostenersatzes notwendiger medizinischer Behandlungen oder Schmerzensgeld. Ist man jedoch Haftpflicht versichert, übernimmt in der Regel die Versicherung den entstandenen Schaden.
"Häufig enthält eine abgeschlossene Haushaltsversicherung auch eine Haftpflichtversicherung – das ist aber nicht immer der Fall. or dem Skiurlaub sollte man sich daher vergewissern, ob man tatsächlich über einen aufrechten Haftpflichtschutz verfügt."
ÖAMTC-Juristin Christina Holzer-Weiß
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